Norm: GebAG §39 GebAG §41 StPO §363a StPO §363b Abs1 StPO §363b Abs2 GebAG § 39 heute GebAG § 39 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 202/2021 GebAG § 39 gültig von 01.01.2011 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ... mehr lesen...
Norm: GebAG §39 GEG §§1 Z62 GebAG § 39 heute GebAG § 39 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 202/2021 GebAG § 39 gültig von 01.01.2011 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 GebAG § 39 gültig von 01.04.2009 bi... mehr lesen...
Begründung: Der Sachverständige DI R***** S***** erstattete im vorliegenden Verfahren am 6.3.2006 ein Gutachten darüber, in welchem Ausmaß von der Klägerin verrechnete zeitgebundene Kosten einer konkreten Baustelle erforderlich, angemessen und gerechtfertigt, die auf Grundlage eines Privatgutachtens durchgeführten Rechnungskorrekturen bestimmter Positionen unter Berücksichtigung der Abrechnungsgrundlagen, der Bauunterlagen und Nachtragsangebote angemessen und gerechtfertigt, die v... mehr lesen...
Norm: GebAG §34 GebAG §§34.35 GebAG §39 GebAG § 34 heute GebAG § 34 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2007 GebAG § 34 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 98/2001 GebAG § 34 gültig von 0... mehr lesen...
Gründe: In der Strafsache gegen Heinz W***** verzeichnete der Sachverständige Heinrich Sch***** für seine Tätigkeit im Berufungsverfahren zu AZ 9 Bs 178/07f des Oberlandesgerichtes Graz Gebühren in der Höhe von insgesamt 493,30 Euro. Zum Zweck der Gebührenbestimmung wurde ein Teilakt angelegt und die Gebührennote der Oberstaatsanwaltschaft und dem Verteidiger zur Einsicht und Äußerung binnen acht Tagen übermittelt. Seitens der Oberstaatsanwaltschaft wurden keine Einwendungen gege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 25. 9. 1995, 24c Vr 9748/95, in der Strafsache gegen den Kläger und andere wegen §§ 146 ff, 158, 159 StGB wurde der Beklagte zum Sachverständigen bestellt und ersucht, binnen 6 Monaten Befund und Gutachten über Eintritt, Ursache und Erkennbarkeit der Zahlungsunfähigkeit der K***** reg GenmbH und 22 näher bezeichneter Unternehmen sowie über die Eingehung neuer Verbindlichkeiten, Bezahlung alter Schulde... mehr lesen...
Norm: GebAG §25 GebAG §39 GebAG § 25 heute GebAG § 25 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 71/2014 GebAG § 25 gültig von 01.01.2008 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2007 GebAG § 25 gültig von 01.01.1995 bis... mehr lesen...
Norm: §24 GebAG §39 GebAG §6 Abs1 219 UStG 1994 GebAG § 24 heute GebAG § 24 gültig ab 01.05.1975 GebAG § 39 heute GebAG § 39 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 202/2021 ... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss des Einzelrichters vom 20. Mai 1999 (ON 12a) wurden die Gebühren des Buchsachverständigen Dr. Franz K***** mit der
Begründung: , dass sie "den im Rahmen des gerichtlichen Auftrags erbrachten Leistungen und den Ansätzen des GebAG 1975 idgF" entsprechen, auf Basis der Gebührennote vom 25. November 1998 (ON 12) antragskonform mit 33.426 S bestimmt. Weder die Staatsanwaltschaft noch der inzwischen rechtskräftig verurteilte Ludwig M***** hatten zuvor von ihrem durch... mehr lesen...
Norm: GebAG §38 GebAG §39 GebAG §40 GebAG §41 GebAG §42 StGB §304 StPO allgZPO allg GebAG § 38 heute GebAG § 38 gültig ab 01.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 202/2021 GebAG § 38 gültig von 01.01.2008 bis 30.06.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2007 ... mehr lesen...
B E G R Ü N D U N G : I. Zur Berufung der Klägerin: römisch eins. Zur Berufung der Klägerin: Das Berufungsgericht hält die Rechtsmittelausführungen für nicht stichhältig, erachtet hingegen die damit bekämpfte Begründung: des angefochtenen Urteiles für im Ergebnis zutreffend. Einer Wiedergabe des Parteienvorbringens, der Feststellungen und der rechtlichen Beurteilung des Erstgerichtes bedarf es daher nicht, es genügt vielmehr eine kurze
Begründung: (§ 500 a zweiter Satz ZPO). vielme... mehr lesen...
Norm: §411 ZPO , §530 ZPO, §37 GebAG, §39 GebAG ZPO § 411 heute ZPO § 411 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
1. Gegenstand des Wiederaufnahmsverfahrens kann nur der Streitgegenstand des Vorprozesses sein (Fasching Komm III 711; SZ 48/113). Als neue Tatsachen und Beweismittel i.S. des ... mehr lesen...
Norm: §411 ZPO , §530 ZPO, §37 GebAG, §39 GebAG ZPO § 411 heute ZPO § 411 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
1. Gegenstand des Wiederaufnahmsverfahrens kann nur der Streitgegenstand des Vorprozesses sein (Fasching Komm III 711; SZ 48/113). Als neue Tatsachen und Beweismittel i.S. des ... mehr lesen...
Norm: EO §74 GebAG §39 EO §349 Abs2 EO §275 Abs4 Z3 EO § 74 heute EO § 74 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 74 gültig von 19.11.2004 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 128/2004 EO § 74 gültig von ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestimmte das Erstgericht die Kosten der Betreibenden für die Intervention anläßlich der zwangsweisen Räumung am 10.8.1998 mit S 1.631,12 sowie der Intervention am 13.8.1998 mit S 4.351,38 als weitere Exekutionskosten. Ein "Mehrbegehren" von S 1.614,- wies es ausdrücklich ab. Zu dieser Abweisung führte es in der
Begründung: aus, daß Barauslagen in Höhe von S 1.614,- mangels Vorliegens eines Zahlungsnachweises nicht zuzusprechen waren. ... mehr lesen...
Norm: GebAG 1975 §37 Abs2GebAG 1975 §39
Rechtssatz: Nichtäußerung zur zugestellten Gebührennote des Sachverständigen führt auch ohne Verzicht des Sachverständigen auf Auszahlung aus Amtsgeldern zur Fiktion der Zustimmung. Einem trotzdem später erhobenen Rekurs fehlt aber nicht die Beschwer; er ist nur sachlich beschränkt (Rekursgründe müssen mit der Zustimmung vereinbar sein). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei hat der Gemeinschuldnerin seinerzeit einen Auftrag zur Einrichtung ihrer Wohnung erteilt und nach Erbringung der Leistungen und Rechnungsstellung den Rechnungsbetrag von S 728.176,-- bezahlt. Unter Geltendmachung von Mängeln und überhöhten Preisen fordert sie nun den Klagsbetrag zurück. Das Erstgericht hat, nachdem die beklagte Partei zum Beweise der Angemessenheit und Richtigkeit der Rechnung und zur Handelsüblichkeit der Preise (AS 26) ein Sac... mehr lesen...
Norm: GebAG 1975 §38GebAG 1975 §39
Rechtssatz:
Ein Auftrag zur Erstattung eines Ergänzungsgutachtens ist nicht isoliert, sondern nur im Rahmen des dem Sachverständigen erteilten Gesamtauftrages zu verstehen, beide Gutachten sind dann als Einheit zu sehen.
Entscheidungstexte 1 Ob 20/92 Entscheidungstext OGH 20.05.1992 1 Ob 20/92 Veröff: RZ 1993/101 S 283 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §41GebAG 1975 §1GebAG 1975 §39
Rechtssatz:
Zur Geltendmachung und Bestimmung von Gebühren auf Grund einer Übersetzung für eine Rechtsanwaltskammer.
Entscheidungstexte Bkd 22/79 Entscheidungstext OGH 21.05.1979 Bkd 22/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0055667 ... mehr lesen...