Norm: GebAG §24GebAG §38UStG §3aUStG §19 Abs1
Rechtssatz: Der Bund, der im Bereich seines hoheitlichen Handelns auch steuerbare Umsätze bewirkt, gilt in Bezug auf alle an ihn erbrachten sonstigen Leistungen als Unternehmer nach § 3a Abs 5 Z 1 UStG; die Leistung eines ausländischen Sachverständigen, der im Auftrag des Gerichts ein Gutachten erstattet, wird daher im Inland erbracht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: GebAG §38ABGB §1170
Rechtssatz: Vor Abschluss der Tätigkeit des Sachverständigen ist dessen Gebührenanspruch noch nicht fällig. Ist die mündliche Erörterung des schriftlichen erstatteten Gutachtens vorgesehen, ist die Tätigkeit des Sachverständigen noch nicht abgeschlossen und eine Gebührenbestimmung verfrüht. Eine abschnittweise Berechnung der Gebühr ist im Gesetz nicht vorgesehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Rechtssatz: Das Gebot der einheitlichen Bemessung des SV-Gebühr soll Widersprüche zu § 1170 ABGB vermeiden helfen und dient darüber hinaus der Verfahrenskonzentration. Es ist daher vom Rekursgericht (im Rahmen des Anfechtungsumfangs) auch dann wahrzunehmen, wenn sich der Rechtsmittelwerber darauf nicht berufen hat. Entscheidungstexte 15 R 155/01a Entscheidungstext OLG Wien 04.10.2001 15 R 155/01a mehr lesen...
Norm: GebAG §38GebAG §39GebAG §40GebAG §41GebAG §42StGB §304StPO allgZPO allg
Rechtssatz: Die Entscheidung über den zivilrechtlichen Anspruch des Sachverständigen soll nach Möglichkeit - unter Abkürzung allfälliger überflüssiger Rechtsmittelverfahren - in die erste Instanz verlagert werden, wofür in den §§ 38 bis 42 GebAG verfahrensrechtliche Sonderbestimmungen nach Art eines selbständigen (hier ins Strafverfahren implantierten) Zwischenverfahr... mehr lesen...
Norm: GebAG 1975 §38GebAG 1975 §39
Rechtssatz: Ein Auftrag zur Erstattung eines Ergänzungsgutachtens ist nicht isoliert, sondern nur im Rahmen des dem Sachverständigen erteilten Gesamtauftrages zu verstehen, beide Gutachten sind dann als Einheit zu sehen. Entscheidungstexte 1 Ob 20/92 Entscheidungstext OGH 20.05.1992 1 Ob 20/92 Veröff: RZ 1993/101 S 283 ... mehr lesen...
Norm: GebAG 1975 §32 Abs1GebAG 1975 §38
Rechtssatz: Die Expedierung des schriftlichen Antrags auf Gebührenbestimmung (§ 38 GebAG) durch den Sachverständigen (Dolmetscher) zur Post gehört nicht mehr zu dessen Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren; es besteht daher kein Anspruch auf Entschädigung für Zeitversäumnis. Entscheidungstexte 12 Os 73/87 Entscheidungstext OGH 03.09.1987 12 ... mehr lesen...