Norm
GebAG §24Rechtssatz
Der Bund, der im Bereich seines hoheitlichen Handelns auch steuerbare Umsätze bewirkt, gilt in Bezug auf alle an ihn erbrachten sonstigen Leistungen als Unternehmer nach § 3a Abs 5 Z 1 UStG; die Leistung eines ausländischen Sachverständigen, der im Auftrag des Gerichts ein Gutachten erstattet, wird daher im Inland erbracht.Der Bund, der im Bereich seines hoheitlichen Handelns auch steuerbare Umsätze bewirkt, gilt in Bezug auf alle an ihn erbrachten sonstigen Leistungen als Unternehmer nach Paragraph 3 a, Absatz 5, Ziffer eins, UStG; die Leistung eines ausländischen Sachverständigen, der im Auftrag des Gerichts ein Gutachten erstattet, wird daher im Inland erbracht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127110Im RIS seit
10.10.2011Zuletzt aktualisiert am
10.10.2011