Entscheidungen zu § 3 Abs. 2 GebAG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-13 von 13

TE Bvwg Beschluss 2024/1/30 W196 1414451-4

Begründung: ,
Begründung: Zu A) Zu A), Gemäß § 4 Abs. 2 GebAG steht dem Zeugen, ist der auf der Ladung angegebene Zustellort vom Ort der Vernehmung des Zeugen weniger weit entfernt als der Ort, von dem der Zeuge zureist, eine darauf gestützte höhere Gebühr nur zu, wenn sie diesen Umstand dem Gericht unverzüglich nach Erhalt der Ladung angezeigt und das Gericht trotzdem die Ladung nicht rechtzeitig widerrufen hat oder wenn die unmittelbare Vernehmung des Zeugen vor diesem Geric... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 30.01.2024

TE Bvwg Beschluss 2023/2/24 W293 2255166-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 24.02.2023

TE Bvwg Beschluss 2022/10/28 W246 2248970-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 28.10.2022

TE Bvwg Beschluss 2022/10/25 W246 2248970-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 25.10.2022

TE Bvwg Beschluss 2022/10/25 W246 2248970-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 25.10.2022

TE Bvwg Beschluss 2022/10/25 W254 2252523-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 25.10.2022

TE Bvwg Beschluss 2022/8/10 W257 2240180-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 10.08.2022

TE Bvwg Beschluss 2022/8/8 W122 2216887-1

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Entscheidung | Bvwg Beschluss | 08.08.2022

TE Bvwg Beschluss 2022/7/12 W246 2232062-1

Begründung: ,
Begründung: Zu A) 1. Gemäß § 3 Abs. 1 GebAG umfasst die Gebühr des Zeugen 1. Gemäß Paragraph 3, Absatz eins, GebAG umfasst die Gebühr des Zeugen 1. den Ersatz der notwendigen Kosten, die durch die Reise an den Ort der Vernehmung, durch den Aufenthalt an diesem Ort und durch die Rückreise verursacht werden; 2. die Entschädigung für Zeitversäumnis, soweit er durch die Befolgung der Zeugenpflicht einen Vermögensnachteil erleidet. Nach § 3 Abs. 2 GebAG haben Zeugen, ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 12.07.2022

TE Bvwg Beschluss 2022/7/12 W246 2240176-1

Begründung: ,
Begründung: Zu A) 1. Gemäß § 3 Abs. 1 GebAG umfasst die Gebühr des Zeugen 1. Gemäß Paragraph 3, Absatz eins, GebAG umfasst die Gebühr des Zeugen 1. den Ersatz der notwendigen Kosten, die durch die Reise an den Ort der Vernehmung, durch den Aufenthalt an diesem Ort und durch die Rückreise verursacht werden; 2. die Entschädigung für Zeitversäumnis, soweit er durch die Befolgung der Zeugenpflicht einen Vermögensnachteil erleidet. Nach § 3 Abs. 2 GebAG haben Zeugen, ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 12.07.2022

TE Bvwg Beschluss 2022/7/7 W259 2215761-1

Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1 Am XXXX 2022 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung in der vorliegenden Beschwerdesache statt, zu welcher XXXX als Zeugin geladen wurde. 1 Am römisch 40 2022 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung in der vorliegenden Beschwerdesache statt, zu welcher römisch 40 als Zeugin geladen wurde. 2. ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 07.07.2022

TE Bvwg Beschluss 2022/5/27 W246 2243250-1

Begründung: ,
Begründung: Zu A) 1. Gemäß § 3 Abs. 1 GebAG umfasst die Gebühr des Zeugen 1. Gemäß Paragraph 3, Absatz eins, GebAG umfasst die Gebühr des Zeugen 1. den Ersatz der notwendigen Kosten, die durch die Reise an den Ort der Vernehmung, durch den Aufenthalt an diesem Ort und durch die Rückreise verursacht werden; 2. die Entschädigung für Zeitversäumnis, soweit er durch die Befolgung der Zeugenpflicht einen Vermögensnachteil erleidet. Nach § 3 Abs. 2 GebAG haben Zeugen, ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 27.05.2022

TE Bvwg Beschluss 2015/10/28 W125 2013265-1

Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Am XXXX fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung in der vorliegenden Beschwerdesache statt, zu welcher der Zeuge XXXX geladen wurde und an der er auch teilnahm. 1. Am römisch 40 fand vor dem Bundesverwaltungsgericht eine öffentliche mündliche Verhandlung in der vorliegenden Beschwerdesache statt, zu welcher der Zeuge römisch 40 geladen wurde und ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 28.10.2015

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