Gründe: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Linz den Antrag des von diesem Gericht im Rechtsmittelverfahren bestellten Verfahrenshilfeverteidigers RA Mag.Dr.Helmut B***** auf Bestimmung von Kosten einer Substitution als ihm zu ersetzende Barauslagen abgewiesen. Dagegen richtet sich die Beschwerde des Verteidigers, die indes unzulässig ist. Nach gesicherter Rechtsprechung, von der abzugehen kein Grund b... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 30.April 1987, AZ 11 Bs 40/87, hat das Oberlandesgericht Linz in der Strafsache gegen Alfonso O*** T*** wegen §§ 127 ff StGB, AZ 30 Vr 1945/86 des Landesgerichts Linz, die Gebühren des zur Berufungsverhandlung am 10.April 1987 beigezogenen Dolmetschers Helmut F*** mit 623,70 S (einschließlich Umsatzsteuer) bestimmt; das Mehrbegehren im Betrage von 177 S (zuzüglich Umsatzsteuer) wurde hingegen abgewiesen. Den zuletzt angeführten Betrag hatte der Dolmetsc... mehr lesen...
Norm: GebAG 1965 §21 StPO §392 StPO § 392 gültig von 31.12.1975 bis 31.12.2007 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 93/2007
Rechtssatz:
Gegen den Beschluß des Gerichtshofes zweiter Instanz, mit dem dieser als erste Instanz eine Sachverständigengebühr bestimmt hat, ist ein Rechtsmittel nicht zulässig.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...