Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Herr XXXX, Deutschland, (im Folgenden: Beschwerdeführer) war durch eine Richterin des Landesgerichts Wiener Neustadt im Verfahren gegen XXXX als Zeuge für eine am 25.10.2013 anberaumte Verhandlung geladen worden. Auf der im Akt befindlichen Ladungskopie samt Gebührenbestimmungs- und Zahlungsanweisungsblatt ist vermerkt, dass der Beschwerdeführer "KM-Geld" fordere. Offenbar hatte der Zeuge auch den Ersatz für eine gek... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1.1. In einem Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien (Arbeitsrechtssache), in welchem die nunmehrige Beschwerdeführerin Klägerin ist, wurde am 18.04.2013 unter anderem der Zeuge XXXX einvernommen. Er begehrte hierfür eine Entschädigung für 5 Stunden zu je € 50,--, und für 170 gefahrene Kilometer sowie Umsatzsteuer, insgesamt einen Betrag von € 504,--. 1.1. In einem Verfahren ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Bescheid vom 07.01.2014, Zl. 11C 656/13p, hat die Kostenbeamtin des Bezirksgerichtes Tulln Zeugengebühren i.d.H. von insgesamt 431,28 EUR für die Teilnahme an der Verhandlung in einem Zivilverfahren am 02.10.2013 bestimmt. 2. Gegen diesen Bescheid erhob der Rechtsvertreter der beklagten Partei mit Schriftsatz vom 04.02.2014 binnen offener Frist das Rechtsmittel der Beschwerde und führte darin im Wesentl... mehr lesen...