Entscheidungen zu § 10 GebAG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 2001/7/4 97/17/0128

1.1. In der zur Zl. 4 b E Vr 7726/96, Hv 7531/96, vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien geführten Privatanklagesache gegen die im verwaltungsgerichtlichen Verfahren beschwerdeführenden Parteien wurde der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Mitbeteiligte für die am Montag, dem 13. Jänner 1997 um 10.00 Uhr angesetzte Hauptverhandlung als Zeuge geladen. Der Mitbeteiligte kam dieser Zeugenladung nach und befand sich entsprechend einem handschriftlichen Vermerk auf der Ladung von 10... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 04.07.2001

RS Vwgh 2001/7/4 97/17/0128

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §10;VwRallg;
Rechtssatz: Wie sich aus § 10 GebAG eindeutig ergibt, ist es allein Sache des Gerichts (des Vorsitzenden), vor dem die Beweisaufnahme statt finden soll oder statt gefunden hat, über das Vorliegen der Voraussetzungen betreffend die Vergütung für die Benützung eines Flugzeuges abzusprechen und - bejahendenfalls - dies zu ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 04.07.2001

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