Entscheidungen zu § 49 Abs. 2 ForstG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/22 91/10/0161

Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 19. November 1990, Zl. 90/10/0099, verwiesen. Mit diesem Erkenntnis wurde der Bescheid der belangten Behörde vom 26. März 1990, mit welchem der Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 26. September 1989 (Aufhebung des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Liezen vom 28. April 1989 über die forstrechtliche Bewilligung näher bezeichneter Änderungen des Werkes T der mitbeteiligten Partei und Abweisung ihres ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.12.1993

RS Vwgh 1993/12/22 91/10/0161

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §47;ForstG 1975 §49 Abs2;
Rechtssatz: Eine Zunahme der forstschädlichen Luftverunreinigung iSd § 49 Abs 2 ForstG 1975 infolge Änderung einer Anlage ist nicht nur dann zu erwarten, wenn durch die Änderung die Emissionen der Anlage insgesamt (trotz allfälliger kompensierender Maßnahmen) zunehmen. Sie ist auch dann zu erwarten, wenn die Emissionen zwar unverändert bleiben ode... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.12.1993

RS Vwgh 1993/12/22 91/10/0161

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §8;ForstG 1975 §49 Abs1;ForstG 1975 §49 Abs2;ForstG 1975 §50 Abs2;ForstG 1975 §50 Abs3;
Rechtssatz: In einem Verfahren nach § 50 Abs 3 ForstG 1975 hat ein betroffener Waldeigentümer Parteistellung, weil es hiebei nicht nur um verwaltungspolizeiliche Gefahrenabwehr, sondern gerade auch um den Schutz der im Hinblick auf ihr räumliches Naheverhältnis konkret... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.12.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1990/11/19 90/10/0099

Nach ihrem Vorbringen betreibt die Beschwerdeführerin seit dem Jahre 1910 in T ein fabriksmäßiges Magnesitwerk (im folgenden als "Werk T." bezeichnet). Mehrere von ihr vorgenommene Änderungen der Betriebsanlage waren Gegenstand von gewerberechtlichen Bewilligungsverfahren der Bezirkshauptmannschaft Liezen (im folgenden: BH) sowie gewerberechtlicher Bewilligungsbescheide. Im einzelnen handelt es sich um folgende Änderungen: 1. Errichtung einer Zentralkaminanlage für die Entsorgung der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.11.1990

RS Vwgh 1990/11/19 90/10/0099

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §49 Abs2 idF 1987/576;
Rechtssatz: Für die Frage, ob die Änderung einer Anlage nach § 49 Abs 2 ForstG bewilligungspflichtig ist, kommt es nur auf den für die Emissionen maßgebenden Zustand der Anlage vor der in Aussicht genommenen Änderung an. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990100099.X02 Im RIS sei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.11.1990

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