Entscheidungen zu § 41 ForstG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1995/10/23 93/10/0004

Mit Schreiben vom 22. Februar 1991 stellte die beschwerdeführende Partei bei der Bezirkshauptmannschaft Judenburg (BH) unter anderem den Antrag, der Eigentümerin des Grundstückes Nr. 241/7 der KG Pöls gemäß § 41 Abs. 5 iVm § 4 Abs. 1 letzter Satz des Forstgesetzes 1975 (ForstG) geeignete Maßnahmen zur Hintanhaltung von Waldbränden aufzutragen und sie zu verhalten, entlang der Bahnlinie Fohnsdorf-Pöls einen 30 m breiten Schutzstreifen freizuhalten, den dort vorhandenen Jungwald zu entf... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.10.1995

RS Vwgh 1995/10/23 93/10/0004

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs5;ForstG 1975 §1 Abs6;ForstG 1975 §4 Abs1;ForstG 1975 §40;ForstG 1975 §41;ForstG 1975 §42;ForstG 1975 §43;ForstG 1975 §44;ForstG 1975 §45;ForstG 1975 §46;VwRallg;
Rechtssatz: Die Auffassung, daß sowohl bei Meldung einer Fläche im Kurzumtrieb als auch bei Unterlassung einer solchen Meldung die Bestimmungen des vierten Abschnittes des For... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1995

RS Vwgh 1995/10/23 93/10/0004

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §1 Abs5;ForstG 1975 §1 Abs6;ForstG 1975 §4 Abs1;ForstG 1975 §40;ForstG 1975 §41;ForstG 1975 §42;
Rechtssatz: Erfolgt nach § 1 Abs 5 ForstG 1975 keine Meldung, daß eine Fläche im Kurzumtrieb genutzt wird, so findet nach dem letzten Satz dieser Bestimmung § 4 ForstG 1975 - und somit auch die Bestimmungen des vierten Abschnittes - Anwendung. Daraus folgt im Umkehrschluß, daß ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.1995

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