Entscheidungen zu § 26 ForstG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1998/3/9 97/10/0220

Die Bezirkshauptmannschaft F. (BH) stellte fest, daß der Beschwerdeführer aus einer Baumreihe auf dem Grundstück Nr. 7709/1 der KG R., welche die BH als Windschutzanlage betrachtete, in den Jahren 1991 und 1994 insgesamt 13 Pappeln fällte bzw. fällen ließ. Mit Bescheid vom 15. Februar 1995 trug die BH dem Beschwerdeführer den Ersatz der gefällten Pappeln durch 13 Stieleichen auf. Dieser Bescheid wurde auf Grund einer Berufung des Beschwerdeführers von der belangten Behörde mit Bes... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 09.03.1998

RS Vwgh 1998/3/9 97/10/0220

Index: L68508 Forst Wald Vorarlberg001 Verwaltungsrecht allgemein80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §2 Abs3;ForstG 1975 §26;ForstG Vlbg 1979 §5 Abs3;ForstG Vlbg 1979 §6;VwRallg;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des Vlbg ForstG über Windschutzanlagen wurden auf Grund der Ermächtigung des § 26 ForstG 1975 erlassen. Der Begriff der Windschutzanlagen im Vlbg ForstG ist daher derselbe wie im ForstG 1975. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 09.03.1998

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