Entscheidungen zu § 174 Abs. 4 ForstG

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE UVS Steiermark 2002/02/08 30.6-110/2001

Mit dem im Spruch: genannten Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 10.8.1999 in der Zeit von ca. 07.00 Uhr bis ca. 10.00 Uhr mit seinem Sohn im T, in L, im Forstgut E Schwammerl gesammelt, wobei er gegen 10.00 Uhr von Mag. T-E S auf Höhe eines aufgelassenen Bauernhauses (ehemals vulgo H) mit zwei vollen Körben Schwammerln mit einem geschätzten Gewicht von ca. 25 kg angetroffen worden sei, obwohl bei allen Zufahrten zum Forstgut E Tafeln mit der Aufschrift "Si... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 08.02.2002

RS UVS Steiermark 2002/02/08 30.6-110/2001

Rechtssatz: Eine Übertretung nach § 174 Abs 4 lit b Z 2 ForstG begeht, wer sich unbefugt im Walde Pilze in einer Menge von mehr als 2 Kilogramm pro Tag aneignet. Als angeeignete Pilze muss sich ein Sammler auch jene Pilze zurechnen lassen, die nicht er selbst, sondern sein begleitender Sohn eingesammelt hat, wenn nicht erkennbar ist, dass der Sohn über einen der beiden gefüllten Körbe völlig unabhängig von seinem Vater verfügen konnte. Letzteres ist jedenfalls nicht erkennbar, wenn der Sam... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 08.02.2002

TE UVS Steiermark 1997/09/30 30.6-1/97

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis der belangten Behörde wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe am 25.09.1996, am Vormittag, mit dem PKW mit dem Kennzeichen JU 9YMF die für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrte Forststraße Rainbauerhüttenweg im Triebengraben, Gemeinde Oberkurzheim, Bezirk Judenburg, Erhalter der Forststraße - Herr Walter S - ohne Bewilligung des Erhalters der Forststraße befahren bzw. das oa. Fahrzeug abgestellt, obwohl Forststraßen nur mit Zustimmung ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 30.09.1997

RS UVS Steiermark 1997/09/30 30.6-1/97

Rechtssatz: Das Befahren einer erkennbar gesperrten Forststraße (§ 174 Abs 4 lit. b Z 1 iVm § 33 Abs 3 ForstG) bedarf, wenn die Straßenerhaltung mehreren Personen obliegt, der Zustimmung aller dieser Personen. Daher reichte die Zustimmung der Tochter des Berufungswerbers zum Befahren der Forststraße trotz des Umstandes, daß sie 37.5 % Erhaltungskosten dieser Forststraße trug, noch nicht aus; so hatte ein anderer Straßenerhalter (33,8 % Erhaltungskosten) keine entsprechende Zustimmung ertei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 30.09.1997

RS UVS Burgenland 1995/09/14 07/01/95004

Rechtssatz: Der Umstand, daß der Wald bzw Forstweg zu Erholungszwecken befahren wird, stellt ein wesentliches Tatbestandsmerkmal einer Übertretung des § 33 Abs 3 iVm § 174 Abs 4 lit a Forstgesetz 1975 dar. Schlagworte Forstweg, Befahren, Tatbestandsmerkmal mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 14.09.1995

TE UVS Stmk 1993/06/24 30.10-149/92

Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, er habe wie am 12.1.1991 um 9.35 Uhr durch ein Organ der Österreichischen Bundesforste festgestellt worden war, als Lenker des PKW W 304.977 die durch Fahrverbot für das allgemeine Befahren erkennbar gesperrte Forststraße "Oberfreinstraße" im Gemeindegebiet von Mürzsteg unbefugt befahren. Er habe hiedurch die Rechtsvorschriften der §§ 33 Abs 3 iVm 174 Abs 4 lit b Z 1 Forstgesetz verletzt und wurde eine Strafe ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Stmk | 24.06.1993

RS UVS Steiermark 1993/06/24 30.10-149/92

Rechtssatz: Wird ein Fahrzeug auf einer für das allgemeine Befahren gesperrten Forststraße unbefugt abgestellt angetroffen, ohne daß der Zeitpunkt des Befahrens bekannt ist, so ist der Lenker angesichts des Umstandes, daß § 174 Abs 4 lit b Z 1 Forstgesetz auch die unbefugte Fahrzeugabstellung auf gesperrten Forststraßen mit Strafe belegt, wegen der Fahrzeugabstellung und nicht wegen des Befahrens der Forststraße zu bestrafen. Schlagworte Forststraße mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 24.06.1993

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