Entscheidungen zu § 22c Abs. 1 FMABG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Bvwg Erkenntnis 2026/1/21 W204 2324124-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Aus Anlass einer anonymen Whistleblower-Meldung vom 08.05.2025, wonach das Unternehmen Q XXXX über keine „Gewerbeberechtigung für Finanzdienstleistungen“ und dessen Betreiber über keinerlei Ausbildung im Finanzbereich verfüge, jedoch „ XXXX E XXXX “ als eine stressfreie Anlagemöglichkeit bewerbe, bei der erfahrene Fachleute und fortschrittliche Technologie für das Kapital arbeiteten und das Portfolio optimi... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 21.01.2026

TE Bvwg Beschluss 2025/11/10 W204 2324124-1

I. Verfahrensgang und entscheidungswesentlicher Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und entscheidungswesentlicher Sachverhalt: I.1. Aufgrund des Verdachts des Anbietens unerlaubter Portfolioverwaltung von Kryptowerten durch die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit. i VO (EU) 2023/1114 (VO über Märkte für Kryptowerte) wurde die BF nach vorhergehendem Ermittlungsverfahren mitsamt Parteiengehör mit Verfahrensanordnung der FMA vom 21.07.2025 unter Setzung ei... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 10.11.2025

TE Bvwg Erkenntnis 2019/11/11 W148 2160896-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1 Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden "BF" oder auch "Verein") ist ein Verein (eingetragen im ZVR zur Zahl XXXX ) mit Sitz in XXXX , und einer Büroadresse in XXXX . Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Weiteren "FMA" oder "belangte Behörde") erließ am 30.03.2017 den angefochtenen Bescheid, der an die BF gerichtet war, mit folgendem
Spruch: "Folgende Bekanntmachung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gemäß § 22c Abs. 1 Z 2 Fina... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 11.11.2019

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