Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Aus Anlass einer anonymen Whistleblower-Meldung vom 08.05.2025, wonach das Unternehmen Q XXXX über keine „Gewerbeberechtigung für Finanzdienstleistungen“ und dessen Betreiber über keinerlei Ausbildung im Finanzbereich verfüge, jedoch „ XXXX E XXXX “ als eine stressfreie Anlagemöglichkeit bewerbe, bei der erfahrene Fachleute und fortschrittliche Technologie für das Kapital arbeiteten und das Portfolio optimi... mehr lesen...
I. Verfahrensgang und entscheidungswesentlicher Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und entscheidungswesentlicher Sachverhalt: I.1. Aufgrund des Verdachts des Anbietens unerlaubter Portfolioverwaltung von Kryptowerten durch die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit. i VO (EU) 2023/1114 (VO über Märkte für Kryptowerte) wurde die BF nach vorhergehendem Ermittlungsverfahren mitsamt Parteiengehör mit Verfahrensanordnung der FMA vom 21.07.2025 unter Setzung ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1 Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden "BF" oder auch "Verein") ist ein Verein (eingetragen im ZVR zur Zahl XXXX ) mit Sitz in XXXX , und einer Büroadresse in XXXX . Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Weiteren "FMA" oder "belangte Behörde") erließ am 30.03.2017 den angefochtenen Bescheid, der an die BF gerichtet war, mit folgendem
Spruch: "Folgende Bekanntmachung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gemäß § 22c Abs. 1 Z 2 Fina... mehr lesen...