Entscheidungen zu § 22c Abs. 1 FMABG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Bvwg Erkenntnis 2026/1/21 W204 2324124-2

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Aus Anlass einer anonymen Whistleblower-Meldung vom 08.05.2025, wonach das Unternehmen Q XXXX über keine „Gewerbeberechtigung für Finanzdienstleistungen“ und dessen Betreiber über keinerlei Ausbildung im Finanzbereich verfüge, jedoch „ XXXX E XXXX “ als eine stressfreie Anlagemöglichkeit bewerbe, bei der erfahrene Fachleute und fortschrittliche Technologie für das Kapital arbeiteten und das Portfolio optimi... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 21.01.2026

TE Bvwg Beschluss 2025/11/10 W204 2324124-1

I. Verfahrensgang und entscheidungswesentlicher Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und entscheidungswesentlicher Sachverhalt: I.1. Aufgrund des Verdachts des Anbietens unerlaubter Portfolioverwaltung von Kryptowerten durch die Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) gemäß Art. 3 Abs. 1 Z 16 lit. i VO (EU) 2023/1114 (VO über Märkte für Kryptowerte) wurde die BF nach vorhergehendem Ermittlungsverfahren mitsamt Parteiengehör mit Verfahrensanordnung der FMA vom 21.07.2025 unter Setzung ei... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 10.11.2025

TE Bvwg Erkenntnis 2019/11/11 W148 2160896-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: I.1 Die beschwerdeführende Partei (im Folgenden "BF" oder auch "Verein") ist ein Verein (eingetragen im ZVR zur Zahl XXXX ) mit Sitz in XXXX , und einer Büroadresse in XXXX . Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Weiteren "FMA" oder "belangte Behörde") erließ am 30.03.2017 den angefochtenen Bescheid, der an die BF gerichtet war, mit folgendem
Spruch: "Folgende Bekanntmachung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) gemäß § 22c Abs. 1 Z 2 Fina... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 11.11.2019

TE Bvwg Erkenntnis 2016/11/21 W107 2129453-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin ist ein mit Entstehungsdatum 25.03.2016 eingetragener Verein mit der ZVR XXXX und Sitz in XXXX . Dieser Verein bezweckt laut Statuten vom 25.03.2016 den Schutz von Arbeitnehmerinteressen, die Förderung der betrieblichen Vorsorge und die existentielle Absicherung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen im Alter, bei Arbeitsunfähigkeit (Invalidität) sowie in Fällen existentieller Not (z.... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 21.11.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/5/17 W107 2125185-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin ist ein mit Entstehungsdatum XXXX eingetragener Verein mit der ZVR XXXX und Sitz in XXXX. Dieser Verein bezweckt laut Statuten vom 25.03.2016 den Schutz von Arbeitnehmerinteressen, die Förderung der betrieblichen Vorsorge und die existentielle Absicherung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen im Alter, bei Arbeitsunfähigkeit (Invalidität) sowie in Fällen existentieller Not (z.B. Arbe... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 17.05.2016

TE Bvwg Beschluss 2016/5/4 W107 2003275-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin bezweckt als eingetragener Verein mit Sitz in XXXX - laut ihrer Homepage mit " XXXX " - die finanzielle Unterstützung von Arbeitnehmern in Österreich im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit, einer Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen und des Todes. 1. Die Beschwerdeführerin bezweckt als eingetragener Verein mit Sitz in römisch 40 - laut ihrer Homepage mit " römisch ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 04.05.2016

TE Bvwg Beschluss 2014/8/12 W107 2003275-1

Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit ihrer zur hg. Zl. W107 2003275-1/2 protokollierten Beschwerde bekämpft die Beschwerdeführerin den Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in weiterer Folge: FMA) vom 14.01.2014 mit folgendem
Spruch: "Folgende Kundmachung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in gemäß § 4 Abs. 11 VAG vom 07.06.2013 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und auf der Homepage der FMA ist rechtmäßig: "Folgende K... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 12.08.2014

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