Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in weiterer Folge "FMA" oder auch "belangte Behörde") hat mit Mandatsbescheid vom 15.05.2015, AZ XXXX , der Beschwerdeführerin (im folgenden "BF") den Betrag von 1000 EUR als Anteil an den Vorauszahlungen zu den Kosten für das FMA-Geschäftsjahr 2015, die die BF als von der Aufsicht der FMA unterliegende Person zu ersetzen hat, vorgesc... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.06.2017 Norm: FMABG §19 FMABG §19 Abs4 FMABG §19 Abs5 FMA-KVO §3 Abs1 FMA-KVO §9 Abs1 FMABG § 19 heute FMABG § 19 gültig ab 19.02.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2026 FMABG § 19 gültig von 01.01.2026 bis 18.02.2026 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Vorliegend geht es um die Vorschreibung der Kostenanteile der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: "BF") (als beaufsichtigtes Unternehmen) gemäß § 19 FMABG durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde für das FMA-Geschäftsjahr 2012. Vorliegend geht es um die Vorschreibung der Kostenanteile der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: "BF") (als beaufsichtigtes Unternehmen) gemäß Paragraph 19, FMABG durch die Fin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Vorliegend geht es um die Vorschreibung der Kostenanteile der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: "BF") als beaufsichtigtes Unternehmen gemäß § 19 FMABG durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde für das FMA-Geschäftsjahr 2011. Vorliegend geht es um die Vorschreibung der Kostenanteile der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: "BF") als beaufsichtigtes Unternehmen gemäß Paragraph 19, FMABG durch die Finanzm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Vorliegend geht es um die Vorschreibung der Kostenanteile der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: "BF") (als beaufsichtigtes Unternehmen) gemäß § 19 FMABG durch die Finanzmarktaufsichtsbehörde für das FMA-Geschäftsjahr 2011. Vorliegend geht es um die Vorschreibung der Kostenanteile der beschwerdeführenden Partei (im Folgenden: "BF") (als beaufsichtigtes Unternehmen) gemäß Paragraph 19, FMABG durch die Fin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde, im Folgenden: "FMA") hat der Beschwerdeführerin (im Folgenden: "BF") mit Mandatsbescheid vom 02.12.2013 einen Betrag von 3.187 Euro als den auf sie entfallenden Anteil an Vorauszahlungen für das FMA-Geschäftsjahr 2014 vorgeschrieben, der in vier gleichen Teilbeträgen zum 15. Jänner 2014, 15. April 2014, 15. Juli 2014 und 15. Oktober 2014 zu bezahlen sei. 2.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Die belangte Behörde (Finanzmarktaufsichtsbehörde, im Folgenden: "FMA") hat der Beschwerdeführerin (im Folgenden: "BF") mit Mandatsbescheid vom 02.12.2013 einen Betrag von 3.036 Euro (aufgrund bereits geleisteter Vorauszahlungen in der Höhe von 635 Euro entfiel ein Differenzbetrag von 2.401 Euro) als Kostenanteil zu Gunsten der belangten Behörde für das Geschäftsjahr 2012 (01.01.2012 bis 31.12.2012) vorgeschr... mehr lesen...