Entscheidungsgründe: I.1 Verfahrensgang römisch eins.1 Verfahrensgang 1. Der gegenständlich angefochtene Bescheid der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, „belBeh“ oder „FMA“) vom XXXX zu GZ XXXX wendet sich gegen die XXXX ( XXXX ) (beschwerdeführende Partei, „bfP“). Der
Spruch: dieses Bescheides lautet wie folgt: 1. Der gegenständlich angefochtene Bescheid der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, „belBeh“ oder „FMA“) vom römisch 40 zu GZ römisch 40 wendet sich gegen die ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Mandatsbescheid vom 20.11.2023 schrieb die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) den auf die Beschwerdeführerin entfallenden Anteil an Vorauszahlungen für das FMA-Geschäftsjahr 2024 in Höhe von EUR XXXX vor. 1. Mit Mandatsbescheid vom 20.11.2023 schrieb die Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) den auf die Beschwerdeführerin entfallenden Anteil an Vorauszahlungen für ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1 Verfahrensgang römisch eins.1 Verfahrensgang 1. Der gegenständlich angefochtene Bescheid der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, „belBeh“ oder „FMA“) vom XXXX zu GZ XXXX wendet sich gegen die XXXX (beschwerdeführende Partei, „bfP“). Der
Spruch: dieses Bescheides lautet wie folgt: 1. Der gegenständlich angefochtene Bescheid der Finanzmarktaufsicht (belangte Behörde, „belBeh“ oder „FMA“) vom römisch XXXX zu GZ römisch XXXX wendet sich gegen die römis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge auch: „FMA“ bzw. belangte Behörde) vom 04.11.2016, AZ WPDLU/6128/20160507/1 (ON 2.1; in Folge auch: „VZ-Mandatsbescheid“), wurde der XXXX (in Folge auch: „SCI" bzw. Beschwerdeführerin), der Rechtsvorgängerin der XXXX (in Folge auch: „ XXXX “ bzw. Beschwerdeführerin), der Betrag von EUR XXXX als Differenzbetrag aus den bereits für 2015 geleis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1.1. Mit Mandatsbescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge auch: „FMA“ bzw. belangte Behörde) vom 04.11.2016, AZ WPDLU/6128/20160507/1 (ON 2.1; in Folge auch: „VZ-Mandatsbescheid“), wurde der XXXX (in Folge auch: „SCI" bzw. Beschwerdeführerin), der Rechtsvorgängerin der XXXX (in Folge auch: „ XXXX “ bzw. Beschwerdeführerin), der Betrag von EUR XXXX als Differenzbetrag aus den bereits für 2015 geleis... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang, festgestellter Sachverhalt und Beweiswürdigung: 1.1. Aufgrund zweier Mandatsbescheide vom 16.11.2020 (GZ. XXXX /1 und /2; vgl. dazu ON 03 und ON 04 des Verwaltungsaktes) hat die FMA zwei Vorschreibungen erlassen. In beiden Fällen wurde Vorstellung erhoben und der (ein) angefochtener Bescheid erlassen, der beide Mandatsbescheide (als Spruchpunkt I. und Spruchpunkt II.) erledigt, indem er die dagegen erhobenen Vorstellungen abweist. Der angefochtene B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit Mandatsbescheid vom 02.12.2013, AZ WPDLU/8013/20130710/1, dem Beschwerdeführer einen Betrag von EUR 500,00 als Anteil an den Kosten für das FMA-Geschäftsjahr 2012 (vom 01.01.2012 bis 31.12.2012) vorgeschrieben. Dagegen hat der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 15.12.2013 fristgerecht Vorstellung erhoben. Diese begründete er damit, dass die gesetzliche Grundlag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat der Antragstellerin (in Folge: AS) mit Bescheid vom 02.09.2015, GZ: FMA-W00414/0003-WAW/2015, zugestellt am 08.09.2015, aufgrund einer Verletzung der sie treffenden Vorlagepflicht gemäß § 73 Abs. 1 und 2 WAG 2007 eine Säumnisgebühr in Höhe von EUR 2.000,-- auferlegt sowie eine bereits mit Bescheid vom 04.08.2015... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt 1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit Mandatsbescheid vom 15.05.2015, AZ KVO/KI/17166/20150188/2, der Beschwerdeführerin (im folgenden "BF") den Betrag von 1.000 EUR als Anteil an den Vorauszahlungen für das FMA-Geschäftsjahr 2015 vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid hat die BF mit Schreiben vom 29.05.2015 Vorstellung erhoben. 2. Die belangte Behörde hat da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt 1. Mit Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge auch: FMA) vom 16.07.2015, Zl. FMA-KI29 0320/0054-SIG/2013 erging über den Antrag der XXXX (in Folge auch XXXX bzw. Antragstellerin), XXXX, abgeändert am 10.06.2014 und erweitert am 22.10.2014, auf Erteilung der Genehmigung zur Ausnahme derXXXX (in Folge auch: RKB), der XXXX(in Folge auch: BCD), der XXXX (in Folge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat der Antragstellerin (in Folge: AS) mit Bescheid vom XXXX , GZ: XXXX , zugestellt am 13.07.2015, aufgrund einer Verletzung der sie treffenden Vorlagepflicht gemäß § 73 Abs. 1 und 2 WAG neben der Herstellung des rechtmäßigen Zustandes eine Säumnisgebühr in Höhe von EUR 1.000,-- auferlegt, unter gleichzeitiger Andr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat der Antragstellerin (in Folge: AS) mit Bescheid vom XXXX , GZ: XXXX , zugestellt am 06.08.2015, aufgrund einer Verletzung der sie treffenden Vorlagepflicht gemäß § 73 Abs. 1 und 2 WAG neben der Herstellung des rechtmäßigen Zustandes eine Säumnisgebühr in Höhe von EUR 2.000,-- auferlegt, unter gleichzeitiger Andr... mehr lesen...
E nt sc h e i d u n g s g r ü n de: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt: I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat mit römisch eins.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (in Folge: FMA) hat mit Bescheid vom 30.11.2012, GZ: FMA-UB001.200/0017-BUG/2012 (Titelbescheid), der Antragstellerin (in Folge: AS) aufgetragen, binnen 6 Wochen nach Zustellung dieses Bescheides die unerlaubte gewerbliche Entgegennahme fremder Gel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt I.1. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit Mandatsbescheid vom 02.12.2013, AZ WPDLU/8013/20130710/1, dem Antragsteller (AS) den Betrag von EUR 250,00 als Anteil an den Kosten für das FMA-Geschäftsjahr 2012 (vom 01.01.2012 bis 31.12.2012) vorgeschrieben. Gegen diesen Bescheid hat der AS mit Schreiben vom 15.12.2013 fristgerecht Vorstellung erhoben. Diese begründet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit Bescheid vom 05.02.2014, GZ FMA-WL00658.150/0001-LAW/2013, der Antragstellerin (AS) den auf sie entfallenden Kostenanteil für das FMA-Geschäftsjahr 2012 in der Höhe von 2401,00 Euro vorgeschrieben. Davor hatte die FMA am 02.12.2013 bereits mit einem (Mandats)Bescheid, GZ WPDLU/17820/20130710/1, den Betrag vorgeschrieben, wogegen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt römisch eins. Verfahrensgang und Beschwerdeinhalt Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat mit Bescheid vom 05.02..2014, GZ FMA-WL00658.150/0001-LAW/2013 der Antragstellerin (AS) den auf sie entfallenden Anteil an Vorauszahlungen für das FMA-Geschäftsjahr 2014 in der Höhe von 3187,00 Euro vorgeschrieben. Davor hatte die FMA am 02.12.2013 bereits einen (Mandats)Bescheid, zu GZ WPDLU/17820/20130710/2 den Betrag vorgeschrieben... mehr lesen...