Begründung: Der unterhaltspflichtige Vater ist, ausgehend von einer monatlichen Unterhaltsbemessungsgrundlage für das Jahr 2008 in Höhe von 10.229,11 EUR, zu monatlichen Unterhaltszahlungen von 832,50 EUR an die Antragstellerin, seine Tochter, verpflichtet. Soweit für das Revisionsrekursverfahren noch von Bedeutung, verpflichtete das Erstgericht den Vater, an Sonderbedarf für Kosten einer Zahnregulierung, von ICP-Schuhen und eines Rollstuhls insgesamt 2.737,25 EUR zu bezahlen. Es wi... mehr lesen...
Begründung: Der uneheliche Vater ist ab 14.August 1985 verpflichtet, der mj.Barbara einen monatlichen Unterhaltsbetrag von S 2.000,-- zu bezahlen. Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 3.September 1986, ON 3, wurde der Minderjährigen ein titelmäßiger Unterhaltsvorschuß, zu zahlen an die Mutter Barbara *****, für den Zeitraum vom 1.September 1986 bis 31.August 1989 gewährt. Mit Beschluß vom 5.Oktober 1989, ON 20, wurde der Unterhaltsvorschuß für die Zeit vom 1.September 1989 bis 31.... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs vom 20. 3. 1989 war der Kläger und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden kurz Kläger) zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 5.400,- an die beklagte und gefährdete Partei (im nachstehenden Beklagte) ab 1. 4. 1989 verhalten; im Verfahren zur Entscheidung über einen Antrag des Klägers auf Bewilligung der gesonderten Wohnungsnahme einigten sich die Parteien auf die Herabsetzung der monatlichen Unterhaltsverpflichtung des ... mehr lesen...
Norm: FamLAG §11 Abs2FamLAG §12 Abs2FamLAG §12a
Rechtssatz: Die Familienbeihilfe soll die Pflege und Erziehung des Kindes als Zuschuss erleichtern sowie die mit dessen Betreuung verbundenen Mehrbelastungen - zumindest zum Teil - ausgleichen. Sie ist als Sozialbeihilfe des öffentlichen Rechts eine besondere Form der Drittzuwendung. Der Staat verfolgt mit ihr einen doppelten Zweck: Den Mindestunterhalt des Kindes zu gewährleisten und gleichzeitig... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 Abs2FamLAG §11 Abs2FamLAG §12 Abs2FamLAG §12a
Rechtssatz: Da der unterhaltsansprechende Ehegatte über die von ihm bezogene Familienbeihilfe für Kinder, die er in seinem Haushalt betreut, nicht frei verfügen kann, sondern sie den Kindern, für die sie gewährt wird, für deren Unterhalt beziehungsweise Pflege zuzuwenden hat, kann sie auch den Einkünften im Sinne des § 94 Abs 2 erster Satz ABGB nicht zugezählt werden. Als solche Einkü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hatte am 31.1.1983 einen Verkehrsunfall, den der Erstbeklagte als Lenker eines PKWs, der bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversichert war, verschuldet hatte. Der Kläger erlitt beim Unfall einen Kniescheibenbruch rechts mit Bluterguß im rechten Kniegelenk, einen Verrenkungsbruch des linken Sprunggelenkes mit Abbruch des Innenknöchels sowie Ausbruch eines Knochenstückchens vom Schienbeinende mit beträchtlicher Bandzerreißung, ferner diverse Kör... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein türkischer Staatsangehöriger, wurde am 28. 11. 1981 bei einem vom Erstbeklagten verschuldeten Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 172 in Tirol zwischen Kössen und Walchsee verletzt. Der Kläger war Insasse des vom Erstbeklagten gehaltenen und gelenkten PKW mit dem Kennzeichen T 05.039/82. Die Zweitbeklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraffahrzeuges. Im vorliegenden Rechtsstreit machte der Kläger Schadenersatzansprüche aus diesem Verkeh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist der uneheliche Vater der am 2. Mai 1976 geborenen Daniela R***, welcher der Kläger als Gatte der Mutter im September 1978 seinen Familiennamen gegeben hat. Die Mutter Ingrid R*** hatte am 22. April 1978 den Kläger geheiratet. Diese Ehe wurde am 20. November 1984 geschieden. Mit der am 31. Dezember 1984 eingebrachten Klage begehrte der Kläger mit der Behauptung, er habe in der Zeit vom 1. Oktober 1978 bis 30. September 1984 für die mj. Daniela ... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 IEABGB §166 AaFamLAG §12 Abs2
Rechtssatz: Die Familienbeihilfe hat (seit 01.01.1978) den Charakter einer Betreuungshilfe und stellt in diesem Sinn ein Einkommen derjenigen Person dar, die diese Betreuung tatsächlich leistet, ohne dass der Betrag der Familienbeihilfe unmittelbar dem Kind zuzuwenden wäre. Entscheidungstexte 3 Ob 656/81 Entscheidungstext OGH 24.02.1982 3 O... mehr lesen...