Entscheidungen zu § artikel5 Abs. 5 EMRK

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TE Uvs Bescheid 2009/4/3 413.13-10/2008

Mit dem angefochtenen Bescheid wurden die Leistungen der Grundversorgung für die nunmehrigen Berufungswerber gemäß §§ 3 Abs 1 und 4 Abs 2 StBetrG mit Wirkung vom 01.08.2008 eingeschränkt. Das Verpflegungsgeld und die Bekleidungshilfe wurden eingestellt, während festgehalten wurde, dass Unterkunft gemäß § 4 Abs 1 Z 1 StBetrG, Sicherung der Krankenversorgung durch Bezahlung der Krankenversicherungsbeiträge nach dem ASVG gemäß § 4 Abs 4 StBetrG, Gewährung allenfalls darüber hinausgehe... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 03.04.2009

RS Uvs 2009/4/3 413.13-10/2008

Index: Verwaltungsverfahren
Norm: StBetrG §4 Abs2 EMRK Art5 Abs5 EMRK Art. 5 heute EMRK Art. 5 gültig ab 01.05.2004
Rechtssatz: Gemäß § 4 Abs 2 StBetrG kann die die Grundversorgung eingeschränkt werden, wenn damit die Bedürfnisse des Fremden ausreichend befriedet werde... mehr lesen...

Rechtssatz | Uvs | 03.04.2009

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