Mit dem angefochtenen Bescheid wurden die Leistungen der Grundversorgung für die nunmehrigen Berufungswerber gemäß §§ 3 Abs 1 und 4 Abs 2 StBetrG mit Wirkung vom 01.08.2008 eingeschränkt. Das Verpflegungsgeld und die Bekleidungshilfe wurden eingestellt, während festgehalten wurde, dass Unterkunft gemäß § 4 Abs 1 Z 1 StBetrG, Sicherung der Krankenversorgung durch Bezahlung der Krankenversicherungsbeiträge nach dem ASVG gemäß § 4 Abs 4 StBetrG, Gewährung allenfalls darüber hinausgehe... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren
Norm: StBetrG §4 Abs2 EMRK Art5 Abs5 EMRK Art. 5 heute EMRK Art. 5 gültig ab 01.05.2004
Rechtssatz:
Gemäß § 4 Abs 2 StBetrG kann die die Grundversorgung eingeschränkt werden, wenn damit die Bedürfnisse des Fremden ausreichend befriedet werde... mehr lesen...