Norm: UWG §9
Rechtssatz: 1.) Bei einem Verstoß gegen § 9 UWG hat eine rechtswidrig und schuldhaft handelnde Person, die sich dem Begehren vor Einleitung eines Verfahrens unterworfen hat, ihrem Gegner dessen außerprozessuale Kosten zu ersetzen. 2.) Die persönlich haftenden Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft haften auch für deliktische Unterlassungspflichten. 3.) Bei „Capital Conzept" handelt es sich nicht um bloß einen beschreibend... mehr lesen...
Norm: MSchG §4UWG §9 C2
Rechtssatz: Dass der EuGH die Angabe „abstrakter" Prozentsätze verweigerte, spricht nicht dagegen, die Entscheidung über die durch Benutzung erworbene Unterscheidungskraft (Verkehrsgeltung, Verkehrsdurchsetzung) aufgrund des mit einer Umfrage ermittelten Kennzeichnungsgrads des strittigen Zeichens zu treffen. Es kann nur nicht von vorherein gesagt werden, dass ab einem bestimmten Kennzeichnungsgrad immer Unterscheidungsk... mehr lesen...