Norm: UWG §1 C2UWG §9 Abs3 B5
Rechtssatz: Wenn Aussprache und Phantasiecharakter der Zeichen den Sinngehalt des übereinstimmenden Zeichenbestandteils in den Hintergrund treten lassen und dieser daher nicht beschreibend wirkt, ist die Verwechslungsgefahr zu bejahen, weil letztlich zwei Phantasiebezeichnungen vorliegen, die in dem am Wortanfang stehenden und den Gesamteindruck prägenden Zeichenbestandteil übereinstimmen. Catsan-CatSil ... mehr lesen...
Norm: UWG §9 Abs3 A
Rechtssatz: "Wirtschaftswoche" ist als Bezeichnung einer Zeitschrift hinreichend unterscheidungskräftig. Entscheidungstexte 4 Ob 115/99m Entscheidungstext OGH 13.09.1999 4 Ob 115/99m 4 Ob 235/01i Entscheidungstext OGH 16.10.2001 4 Ob 235/01i Vgl auch Euro... mehr lesen...
Norm: UWG §9 Abs3 A
Rechtssatz: Die Bezeichnung "LA LINIA" ist, als Kennzeichen einer Ware (hier Betonpflastersteine) verwendet, originell und ungewöhnlich und - obwohl damit auf den Begriff "Stilrichtung" hingewiesen wird - auch nicht bloß beschreibend. Als relative Phantasiebezeichnung (Phantasiewort im weiteren Sinne) kommt ihr Unterscheidungskraft auch ohne Verkehrsgeltungsnachweis zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...