Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Angestellte und vertreibt nebenberuflich verschiedene Kosmetikprodukte im Direktvertrieb. Die Beklagte vertreibt Parfums, unter anderem auch einen „Herrenduft“ (Eau de Parfum) mit der Bezeichnung „Jungle Man“. Sie bewirbt dieses Produkt im Internet und auch in einer Broschüre unter Verwendung eines Kennzeichens, das dem in der Entscheidung 17 Ob 10/11m abgebildeten Zeichen entspricht. Für die P***** AG ***** (im Folgenden: Markeninhaberin) sind ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte ist Inhaberin der ua für Tee registrierten österreichischen Wortmarke GUTE-LAUNE, Priorität 27. 9. 1999, sowie der entsprechenden internationalen Marke für die Benelux-Staaten, für Liechtenstein und die Schweiz. Sie verwendet die Wortmarke seit 1998; seit 2001 produziert und vertreibt sie einen Tee unter der Bezeichnung GUTE-LAUNE. Die Zweitbeklagte ist Geschäftsführerin der Erstbeklagten. Die Klägerin vertreibt unter der ihrem Firmenschlagwort entspr... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat der Beklagten als unlauteres Verhalten ganz allgemein vorgeworfen, verwechslungsfähige Nachahmungen eines erstmals von der Klägerin in Verkehr gebrachten Stuhlmodells zu vertreiben (Klage S 7). Die Beklagte hat sich in erster Instanz auf Vorbenutzung berufen und eingewendet, sie vertreibe das beanstandete Produkt seit drei oder vier Jahren (Klagebeantwortung S 3). Rechtliche Beurteilung Nach den unbekämpft gebliebenen Fests... mehr lesen...
Begründung: Am 3. 10. 1996 wurde die österreichische Wortmarke EASYBANK ua für Bankgeschäfte und Bankdienstleistungen angemeldet und mit Beginn der Schutzdauer 14. 6. 1999 registriert. Am 25. 2. 2005 wurde die Gemeinschaftsmarke EASYBANK für Dienstleistungen einer Direktbank eingetragen. Schließlich wurde am 16. 9. 2005 die österreichische Wortmarke EASY KREDIT angemeldet und aufgrund eines Verkehrsgeltungsnachweises mit Beginn der Schutzdauer 29. 1. 2008 registriert. Die Klägerin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Leiter und Geschäftsführer der mit zwei weiteren Personen als Gesellschaft bürgerlichen Rechts 1996 gegründeten Musikband JUKEBOX. Seit ihrer Gründung tritt die Band bei verschiedensten Veranstaltungen in Tirol, Vorarlberg, Salzburg, Südtirol und im süddeutschen Raum, aber auch in der Schweiz und im übrigen Österreich auf. Sie spielt stets live, das Repertoire ist weit gestreut. Die Band spielt auch selbst verfasste Nummern, sie versteht sich aber... mehr lesen...
Norm: UWG §9 Abs3
Rechtssatz: Bei Waren der gehobenen Preis- und Qualitätsklasse sind, anders als bei Waren des täglichen Bedarfs und des Massenkonsums, regelmäßig nicht sämtliche Händler und Verbraucher, sondern nur diejenigen angesprochen, die als Käufer und Verwender konkurrierender Erzeugnisse der gleichen Qualitäts- und Preisklasse in Betracht kommen. Da nur sie die Erzeugnisse des Verwenders in ihre Kaufüberlegungen miteinbeziehen werden,... mehr lesen...