Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Zechner als Vorsitzenden und die Hofrätin Dr. Schenk sowie die Hofräte Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Korn Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte Partei Mediengruppe „Ö*****" GmbH, *****, vertreten durch Berger Saurer Zöchbauer, Rechtsanwälte in Wien, wegen Unterlassung und Urteilsveröffentlichun... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht wies den auf Verbot von Zugaben in Form von Gewinnspielen gerichteten Sicherungsantrag mit der
Begründung: ab, die Teilnahme am Gewinnspiel sei entweder durch Warenbestellung oder ohne Warenbestellung durch Ausfüllen des Onlineformulars (für Kunden) oder Übersendung einer Postkarte, also gleichwertig, möglich gewesen, worauf auch mit gleichem Auffälligkeitswert hingewiesen worden sei. Die Klägerin macht als erhebliche Rechtsfrage nach § 528 Abs 1 ZPO ge... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "K*****" und "N*****". Die Beklagte ist Medieninhaberin und Herausgeberin der Tageszeitung "Kl*****". In der Ausgabe der "Kl*****" vom 4. 6. 1998 ist auf Seite 32 ein bezahltes Inserat der Firma A***** (in der Folge: Veranstalterin) abgedruckt. Das Inserat enthält ein Gewinnspiel samt Teilnahmebedingungen und Teilnahmekupon. Angekündigt wird, daß "jetzt jede Woche" ein Einkaufsgutschein im Wert von 1.000 S gewonnen wer... mehr lesen...
Begründung: Die gefährdete Partei ist Medieninhaberin und Verlegerin der Tageszeitung "Salzburger Nachrichten". Die Erstantragsgegnerin (deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitantragsgegnerin ist) ist Medieninhaberin, die Drittantragsgegnerin (deren persönlich haftende Gesellschafterin die Viertantragsgegnerin ist) ist Verlegerin der Tageszeitung "Neue Kronen Zeitung", die im Bundesland Salzburg als Mutationsausgabe unter dem Titel "Salzburg Krone" in der Weise ersc... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete hat aufgrund des Urteiles des Oberlandesgerichtes Wien vom 29.6.1995, GZ 1 R 116/95, im geschäftlichen Verkehr beim Vertrieb von Zeitungen und/oder Zeitschriften zu Wettbewerbszwecken es zu unterlassen, 1. die Gewährung unentgeltlicher Zugaben, insbesondere der Verlosung von 3x S 25.000 unter jenen Einsendern, die das Alter eines abgebildeten Kleinkindes richtig angeben und/oder bis zu S 150.000 an jene Anrufer, deren Geburtsdatum mit dem in "t***... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin der Zeitschrift "t*****"; die Erstbeklagte ist Verlegerin der Tageszeitung "Kurier". Die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. In einem in der Ausgabe Nr. 20 des Nachrichtenmagazins "P*****" eingeschalteten Inserat wurde wie folgt für den "Kurier" geworben: Die Klägerin begehrt zur Sicherung ihres inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches, den Beklagten mit einstweiliger Verfügung zu untersagen, beim V... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "K*****" und "N*****-Zeitung"; die Beklagte ist Medieninhaberin, Verlegerin und Druckerin der Wochenzeitschrift "Die ganze Woche". Anfang April 1992 wurde an alle österreichische Haushalte eine Postwurfsendung gerichtet, deren erste Sendung folgendes Aussehen hatte: Auf den Seiten 2 und 3 der Ankündigung war ein Haus abgebildet, auf dessen Fensterflächen die "Traumeinrichtung" für Schlaf-, Wohn-, Kinder-/Jugendzimmer... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Zeitung "D*****". Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der "N*****, die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Die Drittbeklagte ist Verlegerin der "N*****" und des "K*****", die Viertbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Drittbeklagten. Auf der Titelseite der "N*****" vom 12. September 1991 war auf dem Titelbild ein - ca. ein Neuntel der Titelseite abdeckender, einem amtlichen ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Zeitung "D*****". Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der "N*****, die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Die Drittbeklagte ist Verlegerin der "N*****" und des "K*****", die Viertbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Drittbeklagten. Auf der Titelseite der "N*****" vom 12. September 1991 war auf dem Titelbild ein - ca. ein Neuntel der Titelseite abdeckender, einem amtlichen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der Wochenzeitschrift "D*****"; die Beklagte ist Medieninhaberin der "N***** Zeitung". In der Ausgabe der "W*****-K*****" - einer Beilage zur "N***** Zeitung" - vom 17.8.1990 wurde die Veröffentlichung von "Kinder-Krimis" wie folgt angekündigt: "Ob Du ein wirklicher Meisterdetektiv bist, kannst Du gleich erproben. Thomas Br*****, TV-Liebling und Kinderbuchautor, hat für Dich nämlich drei Kinder-Krimis geschrieb... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "P*****", welche auch in Österreich vertrieben wird. Die Seiten 34 und 35 der Ausgabe Nr. 10/1990 dieser Zeitschrift enthielten eine zweiseitige Werbung für Braun Linear Rasierapparate der Typen 276 universal und 245. In der rechten unteren Ecke der Seite 35 befand sich ein zum Ausschneiden bestimmter, mit strichlierten Linien abgegrenzter Coupon, welcher auf schwarzem Grund unter der Überschrift "55 Braun ... mehr lesen...
Begründung: Die - schon vor der Einbringung der Klage als gefährdete Partei eingeschrittene - "DIE G*** W***-Zeitschriftengesellschaft mbH & Co KG" (im folgenden: "G*** W***"-KG) war Medieninhaberin und Verlegerin der Wochenzeitschrift "Die Ganze Woche", die in ganz Österreich erscheint. Im März 1990 ist das Unternehmen der KG gemäß § 142 HGB auf die "DIE G*** W***-Zeitschriftengesellschaft mbH" (im folgenden: Klägerin) übergegangen. Die Erstbeklagte, deren persönlich haftende... mehr lesen...