Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "K*****" und "N*****-Zeitung"; die Beklagte ist Medieninhaberin, Verlegerin und Druckerin der Wochenzeitschrift "Die ganze Woche". Anfang April 1992 wurde an alle österreichische Haushalte eine Postwurfsendung gerichtet, deren erste Sendung folgendes Aussehen hatte: Auf den Seiten 2 und 3 der Ankündigung war ein Haus abgebildet, auf dessen Fensterflächen die "Traumeinrichtung" für Schlaf-, Wohn-, Kinder-/Jugendzimmer... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Zeitung "D*****". Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der "N*****, die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Die Drittbeklagte ist Verlegerin der "N*****" und des "K*****", die Viertbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Drittbeklagten. Auf der Titelseite der "N*****" vom 12. September 1991 war auf dem Titelbild ein - ca. ein Neuntel der Titelseite abdeckender, einem amtlichen ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Zeitung "D*****". Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der "N*****, die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Die Drittbeklagte ist Verlegerin der "N*****" und des "K*****", die Viertbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der Drittbeklagten. Auf der Titelseite der "N*****" vom 12. September 1991 war auf dem Titelbild ein - ca. ein Neuntel der Titelseite abdeckender, einem amtlichen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Medieninhaberin und Verlegerin der Wochenzeitschrift "D*****"; die Beklagte ist Medieninhaberin der "N***** Zeitung". In der Ausgabe der "W*****-K*****" - einer Beilage zur "N***** Zeitung" - vom 17.8.1990 wurde die Veröffentlichung von "Kinder-Krimis" wie folgt angekündigt: "Ob Du ein wirklicher Meisterdetektiv bist, kannst Du gleich erproben. Thomas Br*****, TV-Liebling und Kinderbuchautor, hat für Dich nämlich drei Kinder-Krimis geschrieb... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Medieninhaberin der periodischen Druckschrift "P*****", welche auch in Österreich vertrieben wird. Die Seiten 34 und 35 der Ausgabe Nr. 10/1990 dieser Zeitschrift enthielten eine zweiseitige Werbung für Braun Linear Rasierapparate der Typen 276 universal und 245. In der rechten unteren Ecke der Seite 35 befand sich ein zum Ausschneiden bestimmter, mit strichlierten Linien abgegrenzter Coupon, welcher auf schwarzem Grund unter der Überschrift "55 Braun ... mehr lesen...
Begründung: Die - schon vor der Einbringung der Klage als gefährdete Partei eingeschrittene - "DIE G*** W***-Zeitschriftengesellschaft mbH & Co KG" (im folgenden: "G*** W***"-KG) war Medieninhaberin und Verlegerin der Wochenzeitschrift "Die Ganze Woche", die in ganz Österreich erscheint. Im März 1990 ist das Unternehmen der KG gemäß § 142 HGB auf die "DIE G*** W***-Zeitschriftengesellschaft mbH" (im folgenden: Klägerin) übergegangen. Die Erstbeklagte, deren persönlich haftende... mehr lesen...