Entscheidungen zu § 21 UWG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

5 Dokumente

Entscheidungen 1-5 von 5

TE OGH 1982/6/30 3Ob89/82

Mit dem Beschluß des Erstgerichtes vom 27. 5. 1980 wurde der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei auf Grund der einstweiligen Verfügung vom 25. 3. 1980 zur Erwirkung der Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung "Tabasco", insbesondere in Form der Etablissementbezeichnung "Tabasco im Fordhof" für ein Kaffeerestaurant, die Exekution gemäß § 355 EO bewilligt. Mit dem am 22. 3. 1982 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz stellte die betreibende Partei den Antrag, an ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.06.1982

TE OGH 1976/6/29 3Ob71/76

In der beim Landesgericht S zu 11 Cg 598/75 anhängigen Rechtssache der klagenden Partei Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb (in den weiteren Ausführungen abgekürzt als "Schutzverband" bezeichnet) gegen die beklagten Parteien 1. U und 2. Dr. Georg G als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der L Gesellschaft m. b. H. wurde am 3. Dezember 1975 zur Sicherung des Anspruches der klagenden (und gefährdeten) Partei auf Unterlassung wettbewerbsfremder Ankündigungen und Geschäftsg... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.06.1976

RS OGH 1976/6/29 3Ob71/76

Norm: EO §355 XIVUWG §21
Rechtssatz: Das in § 21 Abs 1 UWG erwähnte Gebot kann nur im Rahmen eines gegen den Titelschuldner geführten Exekution nach § 355 EO erlassen werden. Es setzt daher einen Exekutionsantrag gegen den Titelschuldner nach § 355 EO voraus. Entscheidungstexte 3 Ob 71/76 Entscheidungstext OGH 29.06.1976 3 Ob 71/76 Beisatz: "Konkursverkauf V". (T1); Veröff... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.06.1976

RS OGH 1976/4/27 4Ob311/76

Norm: UWG §21
Rechtssatz: Hat sich der betreffende Gläubiger bereits einen Exekutionstitel gegen den Urheber der Ankündigung verschafft, dann kann von einem "Wahlrecht" zwischen einer Antragstellung nach § 21 Abs 1 und einem Sicherungsantrag nach § 21 Abs 2 UWG keine Rede mehr sein. Entscheidungstexte 4 Ob 311/76 Entscheidungstext OGH 27.04.1976 4 Ob 311/76 Beisatz: Konkursv... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.04.1976

RS OGH 1971/6/29 4Ob331/71, 4Ob311/76

Norm: UWG §21
Rechtssatz: Die einstweilige Verfügung nach § 21 Abs 2 UWG verlangt nicht das Vorliegen eines Exekutionstitels. Entscheidungstexte 4 Ob 331/71 Entscheidungstext OGH 29.06.1971 4 Ob 331/71 Veröff: SZ 44/105 = ÖBl 1971,121 4 Ob 311/76 Entscheidungstext OGH 27.04.1976 4 Ob 311/76 Beisatz: Konkursverkauf ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.06.1971

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