Begründung: Der Kläger strahlt in seinem Radioprogramm „Radio Tirol“ seit über 25 Jahren jeweils mittwochs von 18 bis 19 Uhr die Volksmusik-Sendung „Musiktruch´n“ aus. Im Jahr 1979 waren H***** K***** und I***** R***** freie Mitarbeiter von „Radio Tirol“. H***** K***** hatte damals die Idee, eine volkstümliche Radiosendung mit dem Titel „Musiktruch´n“ ins Leben zu rufen. I***** R***** griff diese Idee auf. Ab 1979 wurde die Sendung „Musiktruch´n“ wöchentlich gesendet ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte, die mit ihrem Lebensmittelunternehmen einen Jahresumsatz von mehr als 60 Mio EUR in Österreich erzielt, produziert und vertreibt ua seit etwa fünf Jahren das Produkt „Waldbeeren Fruchtschnitte“. Dabei handelt es sich um einen rechteckigen, rotbraunen Riegel mit einem Gewicht von 40 g, der auf der Ober- und Unterseite jeweils von einer Oblate bedeckt ist. Bricht man den Riegel auseinander, entfaltet sich (leichter) Waldbeerenduft. Die Verpackung (ca... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine nach § 14 UWG klagebefugte Körperschaft. Die Erstbeklagte ist eine Bank mit Sitz in Wien, die Zweitbeklagte vertreibt als 100%ige Tochter der Erstbeklagten deren Produkte. Die Parteien streiten über die Werbung der Beklagten für Anlagen in Anteilsscheinen der „M***** E***** Limited" (in der Folge „ME*****" oder „Gesellschaft"). Dabei handelt es sich um eine 1997 nach dem Recht von Jersey gegründete Gesellschaft, deren Geschäftsgegenstand hauptsäch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt in ihrem Einrichtungshaus in Passau-Neustift insbesondere den Handel mit Möbeln. Am 7.12.1988 veröffentlichte sie in der "Salzburger-Krone" - der Mutationsausgabe der "Neuen Kronen-Zeitung" für Salzburg - das nachstehende ganzseitige Inserat: Abbildung nicht darstellbar! Am 30.12.1988 ließ die Beklagte in der Mutationsausgabe der "Neuen Kronen-Zeitung" für Oberösterreich das nachstehende ganzseitige Inserat einschalten: Abbildung ni... mehr lesen...
Begründung: Ebenso wie die Klägerin betreibt auch die Beklagte an mehreren Standorten in Wien das Blumenbindergewerbe und den Einzelhandel mit Naturblumen und Topfpflanzen. Mit der Behauptung, daß die von der Beklagten verwendete Bezeichnung "Holland Blumen Markt" den Eindruck erwecke, bei der Beklagten handle es sich nicht um ein einzelnes Unternehmen, sondern um einen "Markt" - also um einen Ort, an dem einer Vielzahl von Verkäufern eine Vielzahl von Käufern gegenübertritt und e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Die klagenden, auf Grund der Ermächtigung des § 32 des Handelskammergesetzes BGBl 1946/182 durch § 2 Abs 1 der Fachgruppenordnung BGBl 1947/223 für den Bereich der Sektion Geld-, Kredit- und Versicherungswesen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft errichteten Fachverbände (§ 4 Z 2, 3 und 4 des Anhanges zur Fachgruppenordnung) machen den beklagten Parteien - 1. Ö*** P***, 2. BANK DER Ö*** P*** AG, 3. R*** Ö***, 4. Gottfried P*** - eine Reihe von Verst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte verschickte Anfang 1987 in größerer Anzahl an Angehörige Verstorbener einen vierseitigen Faltprospekt, in dem sie (auf allen Seiten) eine "Winter Preis Aktion" für Grabsteine (Grabanlagen) ankündigte. Auf der ersten Seite des Prospektes ist blickfangartig das Wort "Gutschein" hervorgehoben. Darunter befindet sich nach dem Wort "für" ein freier Raum zum Einsetzen des Namens und der Anschrift des Adressaten. Dann folgt (in kleinerem Druck) der Text:... mehr lesen...
Begründung: Der gesellschaftsvertraglich zum alleinigen Geschäftsführer bestellte Minderheitsgesellschafter meldete die mit dem Gesellschaftsvertrag vom 11.April 1986 gegründete Gesellschaft mbH zur Eintragung in das Handelsregister an. Gründungsgesellschafter sind eine Arzneimittelgesellschaft mbH und deren Geschäftsführer. Von dem mit dem Mindestbetrag von 500.000 S bestimmten Stammkapital übernahm die Gesellschaft eine Stammeinlage von 90 %, der Geschäftsführer eine solche von... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile (- die zweitbeklagte Partei ist persönlich haftende Gesellschafterin der erstbeklagten Partei -) stehen als Zeitungsherausgeber (Medieninhaber) miteinander in Wettbewerb. Die beklagten Parteien brachten in den 'D E' vom 2./3.März 1985 auf Seite 4 folgenden redaktionellen Bericht über die Ergebnisse der Mediaanalyse 1985: 'Die SN haben mit Abstand die meisten Leser: täglich 178.000. Klare Führung der D E in allen Alters- und Sozialschichten. Wien, Salzburg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In ihren zwischen dem 16.9. und dem 5.10.1981 überreichten, vom Erstgericht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klagen stellen die acht Kläger - durchwegs Rechtsanwälte in Ried im Innkreis - die aus dem
Spruch: ersichtlichen Urteilsanträge; sie begründen dieses Begehren wie folgt: Der Beklagte, welcher in Ried i.I. unter der Bezeichnung 'I*** S***' ein Büro für Unfallshilfe betreibe, verstoße dabei 'konsequent und beharrlich' gegen §§ 1 und 2... mehr lesen...
In der Nummer 5 der Fachzeitschrift "Internationaler Holzmarkt - vom 9. März 1967 erschien eine Anzeige des Beklagten, die im wesentlichen folgenden Inhalt hatte: "Dipl.-Ing. Josef H., 1130 Wien, L.gasse 17. zeigt zur Wiener Messe HEMPEL Holzdrehautomaten JOSTING Fügescheren ... Besuchen Sie mich in Halle 6, Stand 693." Die klagende Partei behauptet, der Beklagte erwecke mit dieser Anzeige den falschen Anschein, daß er sein Geschäft als akademisch vorgebildeter Ingenieur betreibe ... mehr lesen...
Beim Landes- als Handelsgericht Graz als Registergericht wurde die offene Handelsgesellschaft "Steirische Großhandelsgesellschaft oHG., Import - Export, Großhandel, Vertretungen" zur Eintragung angemeldet. Die Handelskammer in Graz sprach sich gegen die Verwendung des Zusatzes "Steirische" Großhandelsgesellschaft aus. Das Registergericht forderte daraufhin den Nachweis, daß die Führung des Zusatzes gerechtfertigt sei. Über Rekurs der Antragstellerin hatte das Rekursgericht dem Registe... mehr lesen...