Begründung: Die Klägerin und die Erstbeklagte sind Medieninhaber von zwei österreichischen Boulevardzeitungen. Die Zweitbeklagte ist nach dem außer Streit gestellten Vorbringen der Klägerin „die Komplementärgesellschaft“ der Erstbeklagten; ihre Haftung soll sich nach dem Vorbringen der Klägerin aus „§ 171 UGB“ ergeben. Gegenstand des Rechtsstreits ist ein in der Zeitung der Erstbeklagten erschienenes Interview, das nach Auffassung der Klägerin zu Unrecht als „Exklusivinterview“ beze... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Für die Passivlegitimation nach § 18 UWG sind nur die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend. Erweckt jemand den Anschein, der wettbewerbswidrig Handelnde sei in seinem Unternehmen tätig und/oder er könne auf ihn Einfluss nehmen, obwohl dies in Wahrheit nicht zutrifft, so kann dies seine Haftung nicht begründen. Entscheidungstexte 4 Ob 249/05d Entscheidun... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Dem Urheber steht im Zweifel dann ein Beteiligungsrecht zu, wenn seine Schöpfung zur Erzielung von Einnahmen weiterverwendet wird. Entscheidungstexte 4 Ob 249/03a Entscheidungstext OGH 10.02.2004 4 Ob 249/03a European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0118593 Dokument... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Gibt ein Unternehmer ihm übertragene Mehrwertnummern entgegen einem gesetzlichen Verbot, das dem Zweck dient, Klarheit über den Betreiber der Nummern zu sichern und diesen auch wirksam zur Verantwortung ziehen zu können, weiter, hat er für die Handlungen der Erwerber der Nummern gemäß §18 UWG einzustehen. Entscheidungstexte 4 Ob 217/03w Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Hat der Kläger sein Begehren auf Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung damit begründet, das Publikum sei über den Gesetzesverstoß der Beklagten aufzuklären, bedarf es bei festgestelltem Rechtsbruch keiner zusätzlicher Behauptungen und Beweise zum Veröffentlichungsbegehren. Entscheidungstexte 4 Ob 209/03v Entscheidungstext OGH 18.11.2003 4 Ob 209/03v ... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Ein Großhändler, der vom Erzeuger Waren kauft und diese weiterverkauft, wird als Auftraggeber eines Inserats nicht im Betrieb des Unternehmens des Erzeugers tätig, weil die zwischen einem Erzeuger und einem Großhändler zustandekommenden Kaufverträge regelmäßig keine rechtliche Möglichkeit eröffnen, auf das Werbeverhalten des Großhändlers Einfluss zu nehmen. Mit einem Lieferboykott wird keine vertragliche Befugnis ausge... mehr lesen...
Norm: UWG §18
Rechtssatz: Hat der Unternehmer für das weisungswidrige Verhalten eines Außendienstmitarbeiters einzustehen, dessen Aufgabe es ist, dem Unternehmen Kunden zuzuführen, so kommt es nicht auf eine - bei weisungswidrigem Verhalten regelmäßig nicht vorliegende - Wettbewerbsabsicht des Unternehmers an, sondern maßgebend ist, ob der Mitarbeiter in der Absicht handelt, den Wettbewerb des Unternehmers zu fördern. Die fehlende Wettbewerbsab... mehr lesen...