Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenen Bescheid vom XXXX , Zl. XXXX , stellte der Vorstand der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) (in Folge: belangte Behörde) für die fünfte Regulierungsperiode Strom (01.01.2024 bis 31.12.2028) die Kosten und das Mengengerüst der XXXX (in Folge: BF) für das Jahr 2025 fest. 1. Mit angefochtenen Bescheid vom römisch 40 , Zl. römisch 40 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Schreiben vom XXXX gab der Vorstand der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control; im Folgenden: „belangte Behörde“) der XXXX (im Folgenden: „Beschwerdeführerin“) bekannt, gegen diese von Amts wegen ein Missbrauchsverfahren gemäß § 24 E-ControlG aufgrund der Zählpunktesaldierung im Zeitraum XXXX bis einschließlich ... mehr lesen...
Begründung: Zu A) I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Mit Schreiben vom XXXX gab der Vorstand der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control; in der Folge "belangte Behörde") der XXXX (in der Folge "Beschwerdeführerin") bekannt, gegen diese von Amts wegen ein Missbrauchsverfahren gemäß § 24 E-ControlG aufgrund der Zählpunkte-Zusammenlegung im Zeitraum XXXX bis einschließlich XXXX zugunsten der XXXX (Betreiberin des XXXX ; in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Zum besseren Verständnis ist vorab zum Bescheid des Vorstands der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) vom XXXX , betreffend die Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben und des Mengengerüstes des XXXX der beschwerdeführenden Partei (Kostenbescheid 2012) auszuführen: 1. Zum besseren Verständnis ist vorab zum Bescheid des Vorstands der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) vom römisch 40 , betre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 13.01.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 48 ElWOG 2010 betreffend die nunmehr beschwerdeführende Partei ein. Am 31.08.2012 erließ die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid, 1. Mit Beschluss vom 13.01.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 13.01.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 48 ElWOG 2010 betreffend die nunmehr beschwerdeführende Partei ein. Am 31.08.2012 erließ die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid, 1. Mit Beschluss vom 13.01.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 13.01.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 48 ElWOG 2010 betreffend die nunmehr beschwerdeführende Partei ein. Am 07.09.2012 erließ die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid, GZ. V KOS 121/12 (im Folgenden: Kostenbescheid 2013), dessen
Spruch: auszugsweise la... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 13.01.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 48 ElWOG 2010 betreffend die nunmehr beschwerdeführende Partei ein. Am 07.09.2012 erließ die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid, GZ. V KOS 132/12 (im Folgenden: Kostenbescheid 2013), dessen
Spruch: auszugsweise la... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 13.01.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 48 ElWOG 2010 betreffend die nunmehr beschwerdeführende Partei ein. Am 31.08.2012 erließ die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid, GZ. V KOS 101/12 (im Folgenden: Kostenbescheid 2013), dessen
Spruch: auszugsweise la... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Beschluss vom 13.01.2012 leitete der Vorstand der E-Control (im Folgenden: belangte Behörde) ein Verfahren zur Feststellung der Kosten, der Zielvorgaben sowie des Mengengerüsts gemäß § 48 ElWOG 2010 betreffend die nunmehr beschwerdeführende Partei ein. Am 31.08.2012 erließ die belangte Behörde den angefochtenen Bescheid, GZ. V KOS 022/12 (im Folgenden: Kostenbescheid 2013), dessen
Spruch: auszugsweise la... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die vorliegende Entscheidung ersetzt die vom Verwaltungsgerichtshof infolge behördlicher Unzuständigkeit aufgehobene Entscheidung der damaligen Berufungsbehörde Regulierungskommission der E-Control (im Folgenden: Regulierungskommission oder REK) XXXX vom XXXX . 1. Die vorliegende Entscheidung ersetzt die vom Verwaltungsgerichtshof infolge behördlicher Unzuständigkeit aufgehobene Entscheidung der damaligen ... mehr lesen...