Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist Verteilernetzbetreiberin. Mit angefochtenem Bescheid stellte der Vorstand der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) [nunmehr: Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserstoffwirtschaft (E-Control); im Folgenden: belangte Behörde] für die fünfte Regulierungsperiode Strom (Jahre 2024 bis 2028)... mehr lesen...