Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit angefochtenen Bescheid vom XXXX , Zl. XXXX , stellte der Vorstand der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) (in Folge: belangte Behörde) für die fünfte Regulierungsperiode Strom (01.01.2024 bis 31.12.2028) die Kosten und das Mengengerüst der XXXX (in Folge: BF) für das Jahr 2025 fest. 1. Mit angefochtenen Bescheid vom römisch 40 , Zl. römisch 40 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin ist Verteilernetzbetreiberin. Mit angefochtenem Bescheid stellte der Vorstand der Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts- und Erdgaswirtschaft (E-Control) [nunmehr: Energie-Control Austria für die Regulierung der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserstoffwirtschaft (E-Control); im Folgenden: belangte Behörde] für die fünfte Regulierungsperiode Strom (Jahre 2024 bis 2028)... mehr lesen...