Entscheidungsgründe: I. Die maßgebliche Rechtslage stellt sich wie folgt dar: römisch eins. Die maßgebliche Rechtslage stellt sich wie folgt dar: 1. Zum freien Strommarkt zugelassene Kunden: §44 Abs1 und 2 des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes - ElWOG, BGBl. I Nr. 143/1998 lautete in der Stammfassung (seit der "Vollliberalisierung" des Strommarktes durch die Novelle BGBl. I Nr. 121/2000 - "Energieliberalisierungsgesetz" - enthä... mehr lesen...
Index: 58 Berg- und Energierecht58/02 Energierecht
Norm: B-VG Art18 Abs2 B-VG Art139 Abs1 / PräjudizialitätEG Art87, Art88 ElWOG §44 ElWOG §69 Verordnung des BMwA über die Aufbringung und Gewährung von Beihilfen zur Abdeckung von Erlösminderungen, die infolge der Marktöffnung entstanden sind und im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb des Kraftwerkes Voitsberg 3 stehen, BGBl II 354/2001 - Stranded Costs-VO II §10 Abs1 ... mehr lesen...