Entscheidungen zu § 21 Abs. 2 ElWOG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2005/3/14 4Ob287/04s, 7Ob181/04z, 4Ob135/08v, 1Ob43/13z, 9Ob3/14b, 10Ob19/15i

Norm: ElWOG §21 Abs2E-RBG §16 Abs3JN §1 BIIIJN §1 CVIcJN §42 Af
Rechtssatz: Für einen Anspruch auf Rückzahlung der vom Stromkunden gezahlten Gebrauchsabgabe ist der Rechtsweg unzulässig, solange die Energie-Control Kommission über den Rückforderungsanspruch nicht mit Bescheid entschieden hat. § 16 Energie-RegulierungsbehördenG normiert für Streitigkeiten zwischen Marktteilnehmern im Sinn des § 21 Abs 2 ElWOG eine sukzessive Zuständigkeit. ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.03.2005

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