Entscheidungen zu § 21 ElWOG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 2005/8/31 7Ob148/05y

Norm: ZPO §228ElWOG §21
Rechtssatz: Bei einer Feststellungsklage zur Überprüfung der anzuwendenden Berechnungsmethode für das zwischen den Streitteilen bestehende Dauerschuldverhältnis (Netznutzungsvertrag für Elektrizität) gemäß § 21 Abs 2 und 3 ElWOG ist das diesbezügliche Feststellungsintersse zu bejahen. Entscheidungstexte 7 Ob 148/05y Entscheidungstext OGH 31.08.2005 7 Ob 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 31.08.2005

RS OGH 2003/11/19 7Ob254/03h, 7Ob148/05y, 6Ob100/05g, 7Ob181/04z, 7Ob269/08x, 7Ob249/08f, 6Ob277/08s

Norm: ElWOG §21
Rechtssatz: Schon aus dieser gesetzlichen Bestimmung (§ 21 ElWOG alte und neue Fassung) kann sowohl nach dem alten als auch nach dem neuen (hier maßgeblichen) Wortlaut an der Zuordnung zum streitigen Verfahren kein ernsthafter Zweifel entstehen. Entscheidungstexte 7 Ob 254/03h Entscheidungstext OGH 19.11.2003 7 Ob 254/03h Veröff: SZ 2003/149 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 19.11.2003

Entscheidungen 1-2 von 2

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