Begründung: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 7. Mai 2008 wurden die den Antragstellern zur Hälfte gehörenden Grundstücke Nr 148/1 und 225/5 und Teile des ihnen ebenfalls zur Hälfte gehörenden Grundstücks Nr 163/5 GB ***** nach §§ 97 ff LFG iVm § 2 Abs 2 EisbEG rechtskräftig enteignet; der von der Enteignung betroffene Teil des letztgenannten Grundstücks hat nun die Nr 163/29. Grund war die beabsichtigte Erweiterung eines bereits bestehenden Verkehrsflughafen... mehr lesen...
Begründung: Die Steiermärkische Landesregierung erklärte im Jahr 1991 per Verordnung eine Region ihres Bundeslandes zum Naturschutzgebiet. Die forstliche und jagdliche Nutzung ist auf diesen Gebieten nur sehr eingeschränkt zulässig. Die Antragstellerin (im Folgenden: der Bund) als Grundeigentümerin brachte 1993/1994 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung einen Entschädigungsantrag wegen dieser Nutzungseinschränkungen ein. Die für die Ertragsminderung und Wirtschaftserschwerni... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist aufgrund eines Kaufvertrags vom 11. 4. 2002 Eigentümer von 81/550stel Anteilen der Liegenschaft EZ *****, GB *****, mit welchen Wohnungseigentum an der Wohnung W 4 und am PKW-Abstellplatz 6 verbunden ist. Der Wert des Liegenschaftsanteils des Antragstellers beläuft sich auf 115.000 EUR. Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 686 m2, der für die dauerhafte Tunnelbenützung erforderliche Servitutsstreifen beträgt 199 m2, die Fläche für die temporär... mehr lesen...
Norm: ABGB §829BStG §20 Abs5EisbEG §30HLG §6
Rechtssatz: Die Disposition über Enteignungsentschädigungen gemäß § 6 Hochleistungsstreckengesetz ist keine Angelegenheit der gemeinschaftlichen Verwaltung, sondern Ausfluss des Verfügungsrechts des Miteigentümers über seinen Anteil gemäß § 829 ABGB. Jeder Miteigentümer, der mit der auf ihn entfallenden, im Enteignungsbescheid festgesetzten Höhe der Entschädigung nicht zufrieden ist, kann die Entsche... mehr lesen...
Begründung: In teilweiser Stattgebung des Rekurses des Antragstellers setzt das Gericht zweiter Instanz den von diesem zu leistenden Entschädigungsbetrag auf S 34.280 herab; dem auf Anhebung des Entschädigungsbetrages auf S 84.078 sA gerichteten Rekurs der Antragsgegner gab es dagegen nicht Folge. Es sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei. Diesen Ausspruch begründete das Rekursgericht damit, daß zur Frage der Bemessung der Entschädigung für die Einräumung einer... mehr lesen...
Begründung: Der BMLV bestimmte auf Grund des § 23 Abs 2 iVm § 1 des BG über militärische Munitionslager (MunitionslagerG), BGBl 1967/197, mit der am 12. Juli 1968 in Kraft getretenen Verordnung (VO) vom 14. Juni 1968, BGBl 1968/226, den Gefährdungsbereich des Munitionslagers Ebelsberg. Rosina H*** beantragte am 11. Juli 1969 beim Bezirksgericht Linz zu 1 Nc 62/69, den Entschädigungsbetrag für die ihr durch die Errichtung des Munitionslagers Ebelsberg entstehenden vermögensrechtlic... mehr lesen...
Begründung: Zwei Teilflächen der Liegenschaft der Antragsteller wurden nach dem Bundesstraßengesetz rechtskräftig enteignet. Die Antragsteller begehren die gerichtliche Festsetzung der Enteignungsentschädigung. Das Erstgericht setzte die Enteignungsentschädigung mit S 809.839,71 fest und wies das Mehrbegehren einschließlich des Begehrens auf Verzugszinsen ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Antragsgegnerin nur im Kostenausspruch teilweise und dem Rekurs der Antragsteller nur ... mehr lesen...
Begründung: Das von der Republik Österreich angerufene Erstgericht setzte die von der Verwaltungsbehörde für die Enteignung einer Teilfläche der Liegenschaft EZ 96 KG Schwechat samt Wohn- und Geschäftsgebäude mit 10,347.381 S bestimmte Entschädigungssumme mit 5,908.369 S neu fest. Dieser Betrag errechnet sich nach dem eingeholten Sachverständigengutachten wie folgt: Verkehrswert von 275 m2 Grundfläche S 226.290 Verkehrswert des Wohn- und Geschäfts- hauses ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 13. Februar 1986 wurde auf Antrag des L*** V*** als Straßenerhalter gemäß den §§ 43 ff Vorarlberger Straßengesetz, LGBl. Nr. 8/1969, zum Zwecke des Neubaues der L 52, Baulos "Umfahrung Brederis", das Eigentum an der in dem dem Enteignungsantrag beiliegenden Lageplan gelb gefärbelten Teilfläche des Grundstückes 5.900/1 in EZ 4.409 KG Rankweil im Ausmaß von 2.410 m2 zugunsten des L*** V*** durch Enteignung in Anspruch gen... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Antragsgegnerin wurde mit Bescheid des Amtes der Kärntner Landesregierung vom 20. Jänner 1986 die Enteignung von Teilflächen aus dem Antragsteller gehörigen Liegenschaften verfügt. Der vom Antragsteller dagegen erhobenen Berufung gab das Bundesministerium für Bauten und Technik mit Bescheid vom 16. Jänner 1987, dem Vertreter des Antragstellers zugestellt am 27. Jänner 1987, nicht Folge. Den am 30. November 1987 eingelangten Antrag, die Entschädigung für... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Verfahren über die Festsetzung des Entschädigungsbetrages, welches über Begehren der Antragstellerin gemäß § 47 Abs 2 Vorarlberger Straßengesetz, LGBl. Nr. 8/1969, eingeleitet wurde, bestimmte das Erstgericht mit Beschluß vom 30. November 1987 die Gebühren des im Verfahren beigezogenen Sachverständigen Ingenieurkonsulent für Landwirtschaft Dipl. Ing. Gerhard H*** für seine gerichtliche Tätigkeit nach dem 16. Dezember 1986 mit S 262.356,-- und wies das M... mehr lesen...
Begründung: Für Zwecke eines Autobahnbaues wurden unter anderem größere Teile eines Grundstückes für dauernd lastenfrei enteignet erklärt, das als eine zur Schottergewinnung taugliche Sonderfläche im Freiland ausgewiesen ist. Die beiden Grundeigentümer hatten mit einem am 4. Juli 1978 geschlossenen Vertrag einer Handelsgesellschaft für die Zeit ab 1. Juli 1978 auf die Dauer von 30 Jahren das Recht zur Ausbeutung eines näher umschriebenen Grundstücksteiles als Schottergrube in Form... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Eigentümer einer Liegenschaft, deren Gutsbestand aus Grundstücken in einem städtischen Siedlungsrandgebiet besteht. Mit Bescheid der Enteignungsbehörde vom 17. Dezember 1974 wurden auf Antrag der R*** Ö*** für Zwecke eines Autobahnbaues Grundflächen der Antragsgegner in einem zunächst angenommenen Ausmaß von 33.164 m2 enteignet. Gleichzeitig wurde die Entschädigung für Flächen im Gesamtausmaß von 13.891 m2 bescheidmäßig bestimmt, während die Fest... mehr lesen...
Begründung: Die in den Entscheidungen der Vorinstanzen näher bezeichneten Grundstücke der Antragsteller liegen zum Teil im engeren und zum Teil im weiteren Gefährdungsbereich des bereits seit dem Jahre 1938 bestehenden militärischen Munitionslagers Ebelsberg. Das Erstgericht sprach den Antragstellern nach § 15 des Bundesgesetzes vom 31.5.1967 über militärische Munitionslager BGBl. Nr.197 idF des Bundesgesetzes vom 5.7.1972 BGBl. Nr.265 (MunLagG) Entschädigungen im Betrage zwischen... mehr lesen...