Begründung: Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung vom 7. Mai 2008 wurden die den Antragstellern zur Hälfte gehörenden Grundstücke Nr 148/1 und 225/5 und Teile des ihnen ebenfalls zur Hälfte gehörenden Grundstücks Nr 163/5 GB ***** nach §§ 97 ff LFG iVm § 2 Abs 2 EisbEG rechtskräftig enteignet; der von der Enteignung betroffene Teil des letztgenannten Grundstücks hat nun die Nr 163/29. Grund war die beabsichtigte Erweiterung eines bereits bestehenden Verkehrsflughafe... mehr lesen...
Begründung: Die Steiermärkische Landesregierung erklärte im Jahr 1991 per Verordnung eine Region ihres Bundeslandes zum Naturschutzgebiet. Die forstliche und jagdliche Nutzung ist auf diesen Gebieten nur sehr eingeschränkt zulässig. Die Antragstellerin (im Folgenden: der Bund) als Grundeigentümerin brachte 1993/1994 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung einen Entschädigungsantrag wegen dieser Nutzungseinschränkungen ein. Die für die Ertragsminderung und Wirtschaftserschwern... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist aufgrund eines Kaufvertrags vom 11. 4. 2002 Eigentümer von 81/550stel Anteilen der Liegenschaft EZ *****, GB *****, mit welchen Wohnungseigentum an der Wohnung W 4 und am PKW-Abstellplatz 6 verbunden ist. Der Wert des Liegenschaftsanteils des Antragstellers beläuft sich auf 115.000 EUR. Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von 686 m2, der für die dauerhafte Tunnelbenützung erforderliche Servitutsstreifen beträgt 199 m2, die Fläche für die temporär... mehr lesen...
Begründung: Landwirtschaftlich genützte Grundstücksteile der Antragsteller in der Größe von 2.110 m2 wurden zur Errichtung eines Kreisverkehrs benötigt und deshalb mit Bescheid der oberösterreichischen Landesregierung vom 16. 1. 2004 enteignet. Im Bescheid setzte das Land Oberösterreich die Entschädigung mit 13,40 EUR pro m2 zuzüglich 0,74 EUR an Wiederbeschaffungskosten fest. Gesamt wurde somit die Entschädigung mit 29.835,40 EUR festgesetzt und in der Folge bezahlt. Im nunmehrig... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 3. 2. 2004 wurde in gegenständlicher Enteignungssache die Entschädigung der fünf Grundstückseigentümerinnen (der nunmehrigen Antragstellerinnen) a) für die Enteignung durch Einräumung des lastenfreien Eigentums mit 52.046,46 EUR (10.409,30 EUR je Miteigentümerin), b) für die
Begründung: einer Servitut mit 2.093,22 EUR (418,65 EUR je Miteigentümerin) und c) für die Wertminderung eines Restgrund... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Eigentümer des der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches Leopoldau inneliegenden Grundstückes Nr 175/18 mit einer Gesamtfläche von 9290 m2, welches über eine Länge von 117 m an die Wagramer Straße und von 118 m an die Aderklaaer Straße in Wien 22 grenzt. Seit 1976 ist die gesamte Grundfläche an die (nunmehr) M*****-AG (in der Folge nur: M*****) vermietet. Der Mietvertrag wurde laut dessen Pkt V auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er kann unter Ei... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke, die zum Teil zum genossenschaftlichen Jagdgebiet der Gemeinde A***** gehören. Zur Ausübung der Jagd in diesem Jagdgebiet haben die Antragsgegner mit Gesellschaftsvertrag vom 25. 3. 1999 eine Jagdgesellschaft im Sinne des § 21 des Oberösterreichischen Jagdgesetzes (oö JagdG) gegründet. Am 19. 3. 1999 legten der Erstantragsgegner als Jagdleiter und die durch ihren Ehegatten Dr. Hei... mehr lesen...
Begründung: Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden hat mit Bescheid vom 22. 4. 1997, ForstR 10-130-196, über Antrag der nunmehrigen Antragsgegner die nunmehrige Antragstellerin sowie den nicht verfahrensbeteiligten Ing. Gerhard M***** gemäß § 66a Abs 1 Forstgesetz 1975 (im Folgenden kurz: ForstG) verpflichtet, die zur Waldbewirtschaftung erforderliche Benützung der Forststraße "E*****", Gemeinde G***** in Oberösterreich, zu dulden; weiters wurde ausgesprochen, dass über Entschädigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Josef M***** ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, zu der ua die Grundstücke 2818/1 und 2838 gehören. Die Klägerin hat gemeinsam mit vier weiteren Personen vom Beklagten mit Kaufvertrag vom 31. 7. 1997 das Grundstück 2841/6 in EZ 441 Grundbuch ***** erworben. Dem Beklagten war mit Übergabsvertrag vom 15. 9. 1977 von seinem Großvater Johann R***** die Liegenschaft EZ ***** übergeben worden, zu deren Gutsbestand die Grundstücke 2832/2 Wald, 2... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller - ein österreichischer Staatsbürger - begehrte den Zuspruch eines "vom Gericht zu ermittelnden Entschädigungsbetrags" von zumindest 1 Mio S wegen einer "(Quasi)Enteignung". Er brachte vor, er sei am 6. 11. 1952 im Alter von zwanzig Jahren von Soldaten der sowjetischen Besatzungsmacht verhaftet und in das sowjetische Militärgefängnis in Baden bei Wien verbracht worden. Dort sei er "unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert und schweren Repressalien ... mehr lesen...
Norm: ABGB §829 BStG §20 Abs5 EisbEG §30 HLG §6 ABGB § 829 heute ABGB § 829 gültig ab 01.01.1812 EisbEG § 30 heute EisbEG § 30 gültig ab 01.01.2005 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2003 ... mehr lesen...
Begründung: Die Erst- bis Sechstantragsgegner sind Miteigentümer der Liegenschaften EZ 180 und EZ 393 KG W*****, wobei auf EZ 393 Wohnungseigentum einverleibt ist. Mit Bescheid vom 6. 6. 2000 verfügte das Amt der Wiener Landesregierung, MA 64, für die zwangsweise Einräumung von Servituten (insbesondere Untertunnelung) zugunsten der Antragstellerin eine Entschädigung von insgesamt S 896.300 für die EZ 180 sowie insgesamt S 190.050 für die EZ 393, wobei die auf die Miteigentüme... mehr lesen...
Begründung: Die Republik Österreich (Österreichische Bundesforste) ist unter anderem Eigentümerin einer Liegenschaft, zu der ein Waldgrundstück im Flächenausmaß von 146.168 m2 gehört. Mit Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg vom 28. 10. 1993 wurde der sogenannte "Ullnwald", der einen Teil dieses Grundstücks bildet, zum geschützten Landschaftsteil "Naturwaldreservat Ullnwald" erklärt. Gemäß § 2 dieser Verordnung ist grundsätzlich jeder menschliche Eingriff in den geschütz... mehr lesen...
Begründung: Mit Enteignungsbescheid des Landeshauptmanns von Oberösterreich vom 6.12.1994 wurden mehrere Grundeigentümer, darunter auch der Antragsteller hinsichtlich seiner Grundstücke ***** und ***** aus der EZ ***** KG *****, zum Zweck der Errichtung der B 139 Kremstalstraße ("Umfahrung Traun") rechtskräftig enteignet. Der Antragsteller erachtete die bescheidmäßig festgelegten Entschädigungsbeträge für unangemessen und stellte beim Außerstreitgericht den Antrag auf Bestimmu... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft des Antragsgegners ist mit einer vertraglichen, am 13.6.1973 verbücherten Dienstbarkeit der Führung, Benützung und Erhaltung einer Hochspannungsleitung für 110.000 Volt Spannung belastet. Die dienstbarkeitsberechtigte Antragstellerin leistete für diese Dienstbarkeit eine einmalige Abfindung von 7.800 S und errichtete die Hochspannungsleitung (Einfachleitung), die über die Liegenschaft des Antragsgegners auf zwei Masten geführt wurde. Nach dem Dien... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin forstwirtschaftlich genutzter Grundflächen im Gesamtausmaß von rund 97 ha, die zu einem genossenschaftlichen Jagdgebiet gehören. Die Antragsgegner waren Mitglieder einer Jagdgesellschaft. Diese war Pächterin des genossenschaftlichen Jagdgebiets und als solche seit zumindest drei Jahre bis 31.März 1993 jagdausübungsberechtigt. Zum bevollmächtigten Jagdleiter wurde der Erstantragsgegner bestellt. Die Antragsgegner sind auch Gesellscha... mehr lesen...
... Dazu ist seitens der Wasserrechtsbehörde festzustellen, daß die Beeinträchtigung der Wasserrechte zur Nutzung der motorischen Kraft des D*****-Baches gegenüber der dem öffentlichen Zwecke dienenden Löschwasserversorgungsanlage eindeutig Nachrang gebührt und die Beeinträchtigung außerdem nur für die Zeit des tatsächlichen Löschens - also bei Entnahme aus dem ständig gefüllten Hochwasserbehälter eintritt. ...“ Die zu bestimmenden Entschädigungen wurden in Ermangelung eines gütlichen Überein... mehr lesen...
Begründung: Der im Eigentum der Republik Österreich stehende Traunsee ist nicht in Fischereireviere aufgeteilt, vielmehr bestehen sogenannte gekoppelte, nebeneinander bestehende selbständige Fischereirechte. Mit Bescheid des Landeshauptmanns von Oberösterreich vom 2.März 1992 wurde I. der Antragsgegnerin, einer Stadtgemeinde am Traunsee, römisch eins. der Antragsgegnerin, einer Stadtgemeinde am Traunsee, a) nachträglich die Bewilligung für den Bestand der bei ihrem Strandbad im ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist Eigentümerin forstwirtschaftlich genutzter Grundflächen, die zum genossenschaftlichen Jagdgebiet gehören. Die Antragsgegner waren Mitglieder einer mit Vertrag vom 10.März 1987 gegründeten Jagdgesellschaft. Diese war Pächterin des genossenschaftlichen Jagdgebietes und als solche vom 1.April 1987 bis 31.März 1993 jagdausübungsberechtigt. Zum bevollmächtigten Jagdleiter wurde der Zweitantragsgegner bestellt (§ 3 Abs 2 des Gesellschaftsvertrages), ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller war Berechtigter des schon seit dem vorigen Jahrhundert bestehenden, unter Postzahl 869 im Wasserbuch der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau eingetragenen Wasser(benutzungs)rechts am D*****-Bach in der Gemeinde D***** im D*****-Tal. Festgehalten ist im Wasserbuch eine Umbaubewilligung vom 2. März 1909, eine Betriebsbewilligung vom 6. August 1910, eine Umbaubewilligung vom 7. September 1920 und eine unbefristete Betriebsbewilligung vom 4. Juli ... mehr lesen...
Begründung: In teilweiser Stattgebung des Rekurses des Antragstellers setzt das Gericht zweiter Instanz den von diesem zu leistenden Entschädigungsbetrag auf S 34.280 herab; dem auf Anhebung des Entschädigungsbetrages auf S 84.078 sA gerichteten Rekurs der Antragsgegner gab es dagegen nicht Folge. Es sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs zulässig sei. Diesen Ausspruch begründete das Rekursgericht damit, daß zur Frage der Bemessung der Entschädigung für die Einräumung ein... mehr lesen...
Begründung: Der BMLV bestimmte auf Grund des § 23 Abs 2 iVm § 1 des BG über militärische Munitionslager (MunitionslagerG), BGBl 1967/197, mit der am 12. Juli 1968 in Kraft getretenen Verordnung (VO) vom 14. Juni 1968, BGBl 1968/226, den Gefährdungsbereich des Munitionslagers Ebelsberg. Der BMLV bestimmte auf Grund des Paragraph 23, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph eins, des BG über militärische Munitionslager (MunitionslagerG), BGBl 1967/197, mit der am 12. Juli 1968 in Kr... mehr lesen...
Begründung: Zwei Teilflächen der Liegenschaft der Antragsteller wurden nach dem Bundesstraßengesetz rechtskräftig enteignet. Die Antragsteller begehren die gerichtliche Festsetzung der Enteignungsentschädigung. Das Erstgericht setzte die Enteignungsentschädigung mit S 809.839,71 fest und wies das Mehrbegehren einschließlich des Begehrens auf Verzugszinsen ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Antragsgegnerin nur im Kostenausspruch teilweise und dem Rekurs der Antragsteller nu... mehr lesen...
Begründung: Das von der Republik Österreich angerufene Erstgericht setzte die von der Verwaltungsbehörde für die Enteignung einer Teilfläche der Liegenschaft EZ 96 KG Schwechat samt Wohn- und Geschäftsgebäude mit 10,347.381 S bestimmte Entschädigungssumme mit 5,908.369 S neu fest. Dieser Betrag errechnet sich nach dem eingeholten Sachverständigengutachten wie folgt: Verkehrswert von 275 m2 Grundfläche S 226.290 Verkehrswert des Wohn- und Geschäfts- hauses ... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid der Vorarlberger Landesregierung vom 13. Februar 1986 wurde auf Antrag des L*** V*** als Straßenerhalter gemäß den §§ 43 ff Vorarlberger Straßengesetz, LGBl. Nr. 8/1969, zum Zwecke des Neubaues der L 52, Baulos "Umfahrung Brederis", das Eigentum an der in dem dem Enteignungsantrag beiliegenden Lageplan gelb gefärbelten Teilfläche des Grundstückes 5.900/1 in EZ 4.409 KG Rankweil im Ausmaß von 2.410 m2 zugunsten des L*** V*** durch Enteignung in Anspruch ... mehr lesen...
Begründung: Über Antrag der Antragsgegnerin wurde mit Bescheid des Amtes der Kärntner Landesregierung vom 20. Jänner 1986 die Enteignung von Teilflächen aus dem Antragsteller gehörigen Liegenschaften verfügt. Der vom Antragsteller dagegen erhobenen Berufung gab das Bundesministerium für Bauten und Technik mit Bescheid vom 16. Jänner 1987, dem Vertreter des Antragstellers zugestellt am 27. Jänner 1987, nicht Folge. Den am 30. November 1987 eingelangten Antrag, die Entschädigung ... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Verfahren über die Festsetzung des Entschädigungsbetrages, welches über Begehren der Antragstellerin gemäß § 47 Abs 2 Vorarlberger Straßengesetz, LGBl. Nr. 8/1969, eingeleitet wurde, bestimmte das Erstgericht mit Beschluß vom 30. November 1987 die Gebühren des im Verfahren beigezogenen Sachverständigen Ingenieurkonsulent für Landwirtschaft Dipl. Ing. Gerhard H*** für seine gerichtliche Tätigkeit nach dem 16. Dezember 1986 mit S 262.356,-- und wies da... mehr lesen...
Begründung: Für Zwecke eines Autobahnbaues wurden unter anderem größere Teile eines Grundstückes für dauernd lastenfrei enteignet erklärt, das als eine zur Schottergewinnung taugliche Sonderfläche im Freiland ausgewiesen ist. Die beiden Grundeigentümer hatten mit einem am 4. Juli 1978 geschlossenen Vertrag einer Handelsgesellschaft für die Zeit ab 1. Juli 1978 auf die Dauer von 30 Jahren das Recht zur Ausbeutung eines näher umschriebenen Grundstücksteiles als Schottergrube in Fo... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Eigentümer einer Liegenschaft, deren Gutsbestand aus Grundstücken in einem städtischen Siedlungsrandgebiet besteht. Mit Bescheid der Enteignungsbehörde vom 17. Dezember 1974 wurden auf Antrag der R*** Ö*** für Zwecke eines Autobahnbaues Grundflächen der Antragsgegner in einem zunächst angenommenen Ausmaß von 33.164 m2 enteignet. Gleichzeitig wurde die Entschädigung für Flächen im Gesamtausmaß von 13.891 m2 bescheidmäßig bestimmt, während die Fe... mehr lesen...
Begründung: Die in den Entscheidungen der Vorinstanzen näher bezeichneten Grundstücke der Antragsteller liegen zum Teil im engeren und zum Teil im weiteren Gefährdungsbereich des bereits seit dem Jahre 1938 bestehenden militärischen Munitionslagers Ebelsberg. Das Erstgericht sprach den Antragstellern nach § 15 des Bundesgesetzes vom 31.5.1967 über militärische Munitionslager BGBl. Nr.197 idF des Bundesgesetzes vom 5.7.1972 BGBl. Nr.265 (MunLagG) Entschädigungen im Betrage zwisc... mehr lesen...