Begründung: Die Klägerin, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, nimmt die wirtschaftlichen Interessen der österreichischen Apotheker wahr und schreitet unter anderem gegen gesetzwidriges Bewerben und Inverkehrbringen von Arzneimitteln ein. Die Beklagte betreibt eine Apotheke in Deutschland. In einem Wiener Bezirksblatt warb sie 2006 für „Arzneimittel aus Deutschland aus der Apotheke. 15 % Rabatt auf rezeptfreie Arzneimittel." Dazu gab sie ihre Telefon- und Faxnummer sowie ihre E-... mehr lesen...
Norm: AMG §59 Abs9 B-VG Art7 Abs1 StGG Art6 Abs1 AMG § 59 heute AMG § 59 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 186/2023 AMG § 59 gültig von 25.06.2015 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2013 AMG § 59 gültig von 1... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, eine Körperschaft öffentlichen Rechts, nimmt die wirtschaftlichen Interessen der Apotheker wahr und schreitet unter anderem gegen gesetzwidriges Bewerben und Inverkehrbringen von Arzneimitteln ein. Der Beklagte betreibt eine Apotheke in Deutschland sowie einen Arzneimittelversand. Zumindest im Zeitraum zwischen 29. 4. und 4. 8. 2005 bot er über eine eigens für den österreichischen Markt erstellte Website mit der Adresse www.apotheke-wien.at grenzüberschreit... mehr lesen...
Norm: UWG §1 C2 AMG §11 Abs1 Z2 A AMG §7 Abs1 Z2 B AMG §53 AMG §59 Abs9ArzneiwareneinfuhrG 2002 §5 Abs2EG Amsterdam Art28EGV Maastricht Art30 UWG § 1 heute UWG § 1 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 110/2022 UWG § 1 gültig von 12.12.2007 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGB... mehr lesen...
Norm: AMG §59 Abs9EG Amsterdam Art28EGV Maastricht Art30 AMG § 59 heute AMG § 59 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 186/2023 AMG § 59 gültig von 25.06.2015 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2013 AMG § 59 gült... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Verband ist freiwilliger Interessenvertreter für das Drogistengewerbe; sein Vereinszweck ist unter anderem die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs im Interesse seiner Mitglieder. Die Erstbeklagte, deren Geschäftsführer der Zweitbeklagte ist, bietet im Versandhandel ua folgende Produkte mit folgender näherer Beschreibung zum Kauf an: Thunbergia Laurifolia ("Verwendet werden die getrockneten Blätter der in Thailand beheimateten Pflanze. Die entgiftend... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist ein Unternehmen des P*****-Konzerns, der die Arzneispezialität VIAGRA zur Behandlung der erektilen Dysfunktion entwickelt hat. Sie wird die Arzneispezialität in Österreich vertreiben. Die Beklagte bezeichnet sich als Botendienst, der beim Eigenimport von Medikamenten in der Form behilflich ist, daß er ein auf VIAGRA lautendes Originalrezept in einer Internationalen Apotheke einlöst und das Arzneimittel dem Patienten zusendet. Die Beklagte versand... mehr lesen...
Norm: AMG §59 Abs9GewO §50 Abs2 AMG § 59 heute AMG § 59 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 186/2023 AMG § 59 gültig von 25.06.2015 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2013 AMG § 59 gültig von 13.03.2013 bis 24.... mehr lesen...
Norm: AMG §59 Abs9 AMG § 59 heute AMG § 59 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 186/2023 AMG § 59 gültig von 25.06.2015 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2013 AMG § 59 gültig von 13.03.2013 bis 24.06.2015 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung hält sich in allen Punkten im Rahmen der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes: Daß die Klägerin im Hinblick auf ihren gesetzlichen Wirkungskreis (§ 2 Abs 1 ApothekerkammerG BGBl 1947/152 idgF) ebenso wie die Rechtsanwaltskammern (SZ 11/113 ua) oder die Kammer der gewerblichen Wirtschaft (SZ 61/41 = ÖBl 1989, 14-C & C-Markt mwN) nach § 14 UWG zur Erhebung von Klagen nach § 1 ... mehr lesen...