Die klagende Partei begehrt von der beklagten Partei, der Kammer der Gewerblichen Wirtschaft für Steiermark, die Rückerstattung von 101 000 S mit der Begründung: , daß die beklagte Partei auf die in den letzten drei Jahren anläßlich von Geschäften im Rahmen der sogenannten Messekompensation mindestens in der Höhe des Klagsbetrages an sie bezahlten Gebühren für Sonderleistungen keinen Anspruch gehabt habe. Zur Intensivierung des Außenhandels werde von den jeweiligen Landeskammern der ... mehr lesen...
Begründung: Alle Kläger sind öffentlich-rechtliche (pragmatisierte) Beamte des Landes Niederösterreich (Niederösterreichische Landesregierung) und als solche der Landeshypothekenanstalt Niederösterreich zur Dienstleistung zugewiesen. Sie begehren von der Beklagten, d.i. von der K***** die Rückzahlung der ihnen vom Gehalt durch ihre Dienstgeberin abgezogenen und als Kammerumlage nach § 26 ArbeiterkammerG. an die genannte Kammer abgeführten Geldbeträge. Das Erstgericht hat die Ents... mehr lesen...
Norm: AKG §20 Abs4 JN §1 CXVI AKG § 20 heute AKG § 20 gültig ab 01.08.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 104/1998 AKG § 20 gültig von 01.01.1992 bis 31.07.1998 JN Art. 18 § 1 heute ... mehr lesen...