Entscheidungen zu § 20 Abs. 4 AKG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1978/11/21 3Ob624/77

Die klagende Partei begehrt von der beklagten Partei, der Kammer der Gewerblichen Wirtschaft für Steiermark, die Rückerstattung von 101 000 S mit der Begründung: , daß die beklagte Partei auf die in den letzten drei Jahren anläßlich von Geschäften im Rahmen der sogenannten Messekompensation mindestens in der Höhe des Klagsbetrages an sie bezahlten Gebühren für Sonderleistungen keinen Anspruch gehabt habe. Zur Intensivierung des Außenhandels werde von den jeweiligen Landeskammern der gew... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 21.11.1978

TE OGH 1954/6/30 1Ob454/54 (1Ob455/54, 1Ob456/54, 1Ob457/54, 1Ob458/54, 1Ob459/54, 1Ob460/54, 1Ob461

Begründung: Alle Kläger sind öffentlich-rechtliche (pragmatisierte) Beamte des Landes Niederösterreich (Niederösterreichische Landesregierung) und als solche der Landeshypothekenanstalt Niederösterreich zur Dienstleistung zugewiesen. Sie begehren von der Beklagten, d.i. von der K***** die Rückzahlung der ihnen vom Gehalt durch ihre Dienstgeberin abgezogenen und als Kammerumlage nach § 26 ArbeiterkammerG. an die genannte Kammer abgeführten Geldbeträge. Das Erstgericht hat die Entsche... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.06.1954

RS OGH 1954/3/10 1Ob153/54 (1Ob154/54 - 1Ob174/54), 1Ob454/54 (1Ob455/54 - 1Ob511/54), 3Ob624/77

Norm: AKG §20 Abs4JN §1 CXVI
Rechtssatz: Für die Rückforderung irrtümlich eingehobener Arbeiterkammerbeiträge ist der Rechtsweg unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 153/54 Entscheidungstext OGH 10.03.1954 1 Ob 153/54 1 Ob 454/54 Entscheidungstext OGH 30.06.1954 1 Ob 454/54 3 Ob 62... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.03.1954

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