Die Beschwerdeführerin brachte im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs einen Verbücherungsantrag samt Urkunden beim Bezirksgericht Hietzing als Grundbuchsgericht ein. Dafür wurde gemäß TP 9 lit. a GGG eine Eingabengebühr von EUR 38,-- durch Abbuchung und Einziehung von Konto des Rechtsvertreters der Beschwerdeführerin entrichtet. Die Beschwerdeführerin brachte im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs einen Verbücherungsantrag samt Urkunden beim Bezirksgericht Hietzing als Grundbuc... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §6; ERV 2006 §1 Abs2; ERV 2006 §10 Abs2; ERV 2006 §5 Abs1a;GGG 1984 §1;GGG 1984 TP9 Anm1a;VwRallg; ABGB Art. 4 § 6 heute ABGB Art. 4 § 6 gültig ab 01.01.2005 ... mehr lesen...