B e g r ü n d u n g : Zu I. Der Beschluss des Berufungsgerichts ON 12 wurde dem Kläger am 2. 5. 2007 (!) zugestellt. Sein dagegen am 7. 12. 2009 (!) zur Post gegebener „außerordentlicher Revisionsrekurs“, der am 9. 12. 2009 beim Erstgericht einlangte, ist verspätet. Darüber hinaus hat das Berufungsgericht nicht gemäß § 527 Abs 2 ZPO ausgesprochen, dass der Rekurs an den Obersten Gerichtshof zulässig sei, weshalb der „außerordentlicher Revisionsrekurs“ auch jedenfalls unzulässig ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Antal T***** war seit dem Jahr 1995 Geschäftsführer und mit einer Beteiligung von 34 % gemeinsam mit dem Beklagten und einem Dritten (zu je 33 %) Gesellschafter einer 1994 gegründeten ungarischen Gesellschaft. Diese war gemeinsam mit 18 weiteren Personen Eigentümerin einer großen Fabriksliegenschaft im 4. Bezirk von Budapest. Schon 2001 und 2005 wollte T***** mit der Gesellschaft die ganze Liegenschaft kaufen und dann weiterverkaufen bzw -vermieten. Im Sommer ... mehr lesen...
Begründung: Herzog P***** J***** ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 16 Grundbuch *****. Er schloss als Dienstbarkeitsgeber - vertreten durch den mit der am 21. 2. 2003 ausgestellten Vollmacht ausgewiesenen Vertreter Dipl.-Ing. Stefan S***** - mit der antragstellenden Marktgemeinde M***** als Dienstbarkeitsnehmerin den Dienstbarkeitsbestellungs- und Auflösungsvertrag vom 29. 7./2. 8. 2005. Der Liegenschaftseigentümer räumte der Marktgemeinde in Vertragspunkt III. ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** bestehend aus GST-NR 212/2 im Flächenausmaß von rund 581 m² mit dem darauf errichteten Gebäude G***** Nr 47. Diese Liegenschaft wurde im Jahr 1961 vom Kläger und seinem Bruder Alois P***** sen, dem Vater des Beklagten, erworben. Anschließend gründeten der Kläger und Alois P***** sen die Gebrüder P***** OHG (FN *****) und führten im Erdgeschoss des Hauses einen Metzgereibetrieb. Der ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten mit ihrem am 11. Juni 2008 eingebrachten Grundbuchsgesuch unter Vorlage einer Vermessungsurkunde (die die Bestätigung der Gemeinde G***** vom 30. April 2008 [gemäß § 4 Abs 1 lit b K-GTG 1985] trägt, der gegenständliche Teilungsplan stimme mit dem „rechtskräftigen Genehmigungsbescheid" vom 30. April 2008 überein), eines Tauschvertrags, von Zustimmungserklärungen, eines Bescheids des Vermessungsamts, von Unbedenklichkeitsbescheinigungen und ei... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte trat am 24. 11. 1988 als Vertragsbediensteter in den Bundesdienst ein. Seine Dienststelle war die Bundesgebäudeverwaltung II (BGV II) in Innsbruck. Im Zuge seines Bewerbungsgesprächs wurde ihm mitgeteilt, dass sich bei Eingehen des Dienstverhältnisses die Möglichkeit eröffne, zu relativ günstigen Konditionen eine Mietwohnung zu erhalten. Der Beklagte suchte daraufhin mit Schreiben vom 27. 1. 1989 bei der BGV II um eine Wohnung an. Daraufhin wurde ihm mitge... mehr lesen...
Norm: ERV 2006 §11 Abs1aGBG §87GBG §94 Abs1 Z4 EGOG §89c Abs5
Rechtssatz: Die seit 1. 1. 2008 geltende Vorschrift des § 89c Abs 5 GOG ist im Hinblick auf die Regelung des § 11 Abs 1a Satz 2 ERV 2006 derzeit noch eine reine Ordnungsvorschrift; es besteht daher kein Grund für die Abweisung eines Eintragungsgesuchs, wenn es samt Beilagen nicht in elektronischer Form eingebracht, sondern direkt bei Gericht überreicht wird. Entsc... mehr lesen...
Norm: ERV 2006 §11 Abs1aGOG §89 Abs1GOG §89c Abs5
Rechtssatz: In dritter Instanz begründet der Umstand, dass die Revision anstatt im elektronischen Rechtsverkehr auf dem Postweg eingebracht worden ist, trotz der fehlenden Glaubhaftmachung im Sinne des § 11 Abs 1a ERV 2006 jedenfalls keinen die Erledigung des Rechtsmittels hindernden Form- oder Inhaltsmangel, den der Oberste Gerichtshof durch Einleitung von Verbesserungsmaßnahmen wahrnehmen müss... mehr lesen...
Norm: GOG §89c Abs5ERV 2006 §11 Abs1a
Rechtssatz: Die Einbringung einer Eingabe an das Gericht per Telefax anstatt auf elektronischem Weg und ohne Beifügung der Glaubhaftmachung nach §11 Abs 1 a ERV 2006 stellt keinen Formmangel dar, sondern lediglich die Wahl einer anderen Übermittlungsart an das Gericht. Selbst wenn man von einem Formmangel ausgehen wollte, ist dieser bei einem Antrag auf Ergänzung eines Sachverständigengutachtens nicht geeig... mehr lesen...
Norm: GOG §89c Abs5ERV 2005 §11 Abs1a
Rechtssatz: Die Einbringung einer Eingabe an das Gericht per Telefax anstatt auf elektronischem Weg und ohne Beifügung der Glaubhaftmachung nach § 11 Abs 1a ERV 2006 stellt keinen Formmangel dar, sondern lediglich die Wahl einer anderen Übermittlungsart an das Gericht. Selbst wenn man von einem Formmangel ausgehen wollte, ist dieser bei einem Antrag auf Ergänzung eines Sachverständigengutachtens nicht geeig... mehr lesen...