Entscheidungen zu § 9 ZustG

Landesverwaltungsgericht Tirol

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Lvwg Erkenntnis 2020/11/4 LVwG-2020/20/1221-5

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Stöbich über die Beschwerde des Herrn AA, Z, vertreten durch BB, Rechtsanwalt in Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 26.05.2020, Zl ***, betreffend eine Übertretung des KFG nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung, zu Recht: 1.       Der Beschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Straferkenntnis behoben und das Verwaltungsstrafverfahren... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 04.11.2020

RS Lvwg 2020/11/4 LVwG-2020/20/1221-5

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 04.11.2020 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG 1991 §49aZustG §7ZustG §9
Rechtssatz: Eine im Stadium der Anonymverfügung ausgewiesene Vollmacht des Rechtsvertreters entfaltet auf Grund des engen Verfahrenszusammenhanges auch Wirkung auf ein nachfolgendes Verfahren gemäß § 103 Abs 2 KFG, das der Ausforschung des Täters dient und ist daher die Aufforderu... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 04.11.2020

RS Lvwg 2020/11/4 LVwG-2020/20/1221-5

Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 04.11.2020 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG 1991 §49aZustG §7ZustG §9
Rechtssatz: Die Weiterleitung der Aufforderung gem § 103 Abs 2 KFG vom Zulassungsbesitzer an den Rechtsvertreter per E-Mail stellt kein „tatsächliches Zukommen“ im Sinne der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu § 7 ZustellG dar. Schlagworte Lenke... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 04.11.2020

TE Lvwg Beschluss 2020/2/13 LVwG-2020/37/0224-2

Das Landesverwaltungsgericht Tirol fasst durch seinen Richter Dr. Hirn über die Beschwerde der AA, Adresse 1, Z, vertreten durch BB, Adresse 2, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 02.01.2020, Zl *****, betreffend Verwaltungsübertretungen nach der Straßenverkehrsordnung 1960 (belangte Behörde: Bezirkshauptmannschaft Y), den B E S C H L U S S 1.  Die Beschwerde wird als unzulässig zurückgewiesen. 2.  Die ordentliche Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 Bu... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Beschluss | 13.02.2020

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