Norm: ZustGBDG §108
Rechtssatz:
Die Bestellung eines (einstweiligen) Sachwalters für die Vertretung vor Behörden bewirkt zwar den Verlust der Prozessfähigkeit, so dass behördliche Schriftstücke der unter Sachwalterschaft stehenden Person nicht rechtswirksam zugestellt werden können. Nach herrschender Ansicht bewirkt jedoch die Handlungsunfähigkeit beim Vollmachtgeber kein Erlöschen eines gültig zustande gekommenen Vollmachtsverhältnisses (Erich ... mehr lesen...