Entscheidungen zu § 37 Abs. 1 ZustG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-5 von 5

RS Vwgh 2023/7/11 Ra 2020/22/0102

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Rechtssatz | Vwgh | 11.07.2023

TE Vwgh Beschluss 2021/12/15 Ra 2021/06/0144

1        Mit Bescheid vom 21. Februar 2017 wurde Frau P. die baubehördliche Bewilligung zur Errichtung eines Wohnhauses samt näher beschriebenen Nebenanlagen auf einem näher bezeichneten Grundstück der KG O. (Baugrundstück) erteilt. Der Revisionswerber ist Eigentümer eines Grundstückes, das vom Baugrundstück durch ein Weggrundstück getrennt ist. 2        Mit E-Mail vom 19. April 2017 zeigte der Revisionswerber bei der Baubehörde erster Instanz (in der Folge: Baubehörde) „genehmigungsl... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 15.12.2021

RS Vwgh 2021/12/15 Ra 2021/06/0144

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §2 Z5ZustG §37 Abs1
Rechtssatz: Bei der E-Mail-Adresse des Revisionswerbers handelte es sich um eine elektronische Zustelladresse im Sinne des § 2 Z 5 ZustG und stellte die in der Folge durch die Baubehörde vorgenommene Übermittlung des Bescheides per E-Mail an die vom Revisionswerber angegebene E-Mail-Adresse somit eine Zustellung (an eine elektronische Zustelladresse... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.12.2021

TE Vwgh Erkenntnis 2021/7/19 Ra 2021/02/0020

1        1.1. Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Burgenland (LPD) vom 21. April 2020 wurde über den Revisionswerber wegen einer näher umschriebenen Übertretung des § 102 Abs. 1 KFG iVm. § 101 Abs. 1 lit. e KFG gemäß § 134 Abs. 1 KFG eine Geld- sowie eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt und ein Beitrag zu den Kosten des Strafverfahrens festgesetzt. Dieses Straferkenntnis wurde dem Revisionswerber nach dem im Akt befindlichen RSb-Rückschein am 28. April 2020 durch persönliche... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.07.2021

RS Vwgh 2021/7/19 Ra 2021/02/0020

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VwGG §42 Abs2 Z1ZustG §37 Abs1
Rechtssatz: Eine "elektronischen Übermittlungsbestätigung" ist nicht geeignet nachzuweisen, dass die Nachricht dem Empfänger auch tatsächlich zugekommen ist, weil dadurch lediglich das Absenden der E-Mail und noch nicht die vollständige Durchführung des zur Übermittlung der Nachricht erforderlichen Vorganges insbeson... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.07.2021

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