Norm: ZustG §2 Z5 ZustG §16 Abs2 ZustG §18 Abs1 Z1 ZustG §2 Z4 ZustG § 2 heute ZustG § 2 gültig ab 30.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 ZustG § 2 gültig von 13.04.2017 bis 29.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2017 Zust... mehr lesen...
Norm: ZustG §16 Abs2 ZustG § 16 heute ZustG § 16 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 16 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007
Rechtssatz: Eine Reinigungskraft, die verpflichtet ist, für den... mehr lesen...
Rechtssatz: Ein wirksamer Zustellvorgang an der Nachsendeadresse setzt grundsätzlich voraus, dass diese alle Voraussetzungen einer Abgabestelle im Sinne des § 2 Z 5 ZustG erfüllt. Demnach darf an der Nachsendeadresse grundsätzlich nur dann zugestellt werden, wenn der Empfänger dort seine Wohnung oder sonstige Unterkunft, eine Betriebsstätte, den Sitz, einen Geschäftsraum, die Kanzlei oder seinen Arbeitsplatz hat. Besteht allerdings an einer vom Empfänger in einem Nachsendeauftrag selbst be... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger, daß den Beklagten als Käufer einer Liegenschaft gegenüber, wegen Nichtzahlung des für die Liegenschaft vereinbarten Kaufpreises die Aufhebung des Kaufvertrages vom 29./30. Juli 1976 festgestellt werde und daß sie zur Übergabe der Liegenschaft und zur Herausgabe eines Rangordnungsbeschlusses verpflichtet würden. Derselbe Kläger hatte die Beklagten bereits zuvor auf Zahlung des aus dem Verkauf der Liegenschaft noch off... mehr lesen...
Norm: ZustG §13 Abs2 ZustG §16 Abs2 ZustG § 13 heute ZustG § 13 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 13 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2004 ZustG § 13 gültig von 01.03.19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Mieterin des Geschäftslokals Nr.5 im Hause der Kläger in Wien *****. Die Kläger erklärten die Auflösung des Mietvertrages aus dem Grunde des § 1118 zweiter Fall ABGB und begehrten mit der am 12.6.1986 eingebrachten Klage die Räumung des Bestandobjektes und einen Mietzinsrückstand von S 24.542,30 s. A. Über beide Begehren erging am 29.8.1986 ein Versäumungsurteil, das formell in Rechtskraft erwuchs und aufgrund dessen die Kläger Räumungsexekut... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin, deren Verlassenschaft nunmehr die Exekution betreibt, hatte beim Erstgericht gegen den Verpflichteten als Beklagten die Klage mit dem Begehren eingebracht, den mit ihm am 17. April 1981 über die Liegenschaft EZ 1026 der KG Landstraße geschlossenen Kaufvertrag als nichtig aufzuheben und ihn schuldig zu erkennen, in die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes an dieser Liegenschaft einzuwilligen. Die Klage wurde im März 1982 in der Einlage, in der damals ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Feststellung der Verpflichtung des beklagten Haftpflicht- und Vollkaskoversicherers zur Deckung eines Verkehrsunfalls. Die beklagte Partei wendet Leistungsfreiheit wegen Verzugs des Beklagten mit der Zahlung einer qualifiziert eingemahnten Folgeprämie ein. In diesem Zusammenhang ist im Revisionsverfahren nur noch strittig, ob das Mahnschreiben dem Kläger im Wege der Ausfolgung an seine Mutter am 18. 2. 1983 gesetzmäßig zugegangen ist. Der Erstricht... mehr lesen...
Norm: ABGB §862a PO §176 ZustG §16 Abs2 ABGB § 862a heute ABGB § 862a gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 PO § 176 gültig von 01.03.1981 bis 31.12.1996 aufgehoben durch BGBl. Nr. 765/1996 ... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem und vollstreckbarem Versäumungsendbeschluß des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 9. 2. 1983, 8 C 263, 264/82-22, wurde festgestellt, daß die beiden verpflichteten Parteien die betreibende Partei und eine im Exekutionsverfahren nicht einschreitende weitere klagende Partei dadurch, daß sie am 14. 7. 1982 deren Fahrnisse aus den von ihnen im Haus M Nr. 55 benützten Räumlichkeiten, nämlich Garage und Kellerstöckl, entfernten und den beiden Klägern und deren Angehörig... mehr lesen...
Norm: ZustG §16 Abs2 ZustG § 16 heute ZustG § 16 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 16 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007
Rechtssatz:
Eine erwachsene Person die an derselben Abgabeste... mehr lesen...
Norm: ZPO §103 Abs2 ZustG §13 Abs4 ZustG §16 Abs2 ZPO § 103 heute ZPO § 103 gültig ab 01.03.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 201/1982 ZustG § 13 heute ZustG § 13 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl... mehr lesen...