Begründung: Das Erstgericht verpflichtete mit Versäumungsurteil die beklagten Parteien zur Zahlung von S 46.617,56 an die klagenden Partei sowie zur Räumung der Wohnung top Nr 13 im Hause W***** sowie zum Ersatz der Verfahrenskosten. Das Versäumungsurteil wurde an den Erstbeklagten per Adresse der A***** GesmbH, ***** gesandt, wo es der Zusteller am 12. 11. 1998 Thomas M***** laut Angabe im Zustellschein als Arbeitnehmer des Empfängers aushändigte. Thomas M***** ist jedoch nicht A... mehr lesen...
Norm: ZustG §16 ZustG § 16 heute ZustG § 16 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 16 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007
Rechtssatz:
"Arbeitgeber" als Ersatzempfänger im Sinne des § 16 A... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten (in der Klage ohne die Beifügung "junior") Zahlung von S 229.389,60 s.A. als Entgelt für ordnungsgemäß erstellte Licht- bzw Lüftungsanlagen. Die Klage mit dem Auftrag zur Erstattung der Klagebeantwortung wurde dem Beklagten am 27.März 1996 an der Anschrift ***** V*****, R***** 140 durch postamtliche Hinterlegung zugestellt und von ihm am 1.April 1996 beim Postamt behoben. Das Erstgericht erließ am 24.April 1996 ein der ... mehr lesen...
Norm: ZustG §16 ZustG § 16 heute ZustG § 16 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 16 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007
Rechtssatz:
Da sowohl der Beklagte als auch sein Vater denselben N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ad I.): Die Bezeichnung der klagenden Partei ist von Amts wegen zu berichtigen, weil der Magistrat bloß Organ des Rechtsträgers und Vermieters Landeshauptstadt Klagenfurt ist. Ad römisch eins.): Die Bezeichnung der klagenden Partei ist von Amts wegen zu berichtigen, weil der Magistrat bloß Organ des Rechtsträgers und Vermieters Landeshauptstadt Klagenfurt ist. Ad II.): Mit gerichtlicher Aufkündigung vom 22.März 1994 kündigte die klagende Vermieterin d... mehr lesen...
Norm: ZustG §4 ZustG §16 ZustG §17 ZustG § 4 heute ZustG § 4 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 4 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2004 ZustG § 4 gültig von 01.03.1983... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Antragsgegners vom 24.7.1995 auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung hinsichtlich des Sachbeschlusses vom 19.9.1994 ab, wobei es folgenden Sachverhalt als bescheinigt annahm: Sitz des Antragsgegners ist *****. Dr.Walter S***** ist Präsident des Antragsgegners. Der an ihn an obige Adresse adressierte Sachbeschluß vom 19.9.1994, 6 Msch 40/94x-24, wurde am 26.9.1994 von Melitta H***** übernommen. Auf dem Rückschein wurde v... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin, deren Verlassenschaft nunmehr die Exekution betreibt, hatte beim Erstgericht gegen den Verpflichteten als Beklagten die Klage mit dem Begehren eingebracht, den mit ihm am 17. April 1981 über die Liegenschaft EZ 1026 der KG Landstraße geschlossenen Kaufvertrag als nichtig aufzuheben und ihn schuldig zu erkennen, in die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes an dieser Liegenschaft einzuwilligen. Die Klage wurde im März 1982 in der Einlage, in der damals ... mehr lesen...
Norm: ZustG §13 ZustG §16 ZustG § 13 heute ZustG § 13 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 13 gültig von 01.03.2004 bis 31.12.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 10/2004 ZustG § 13 gültig von 01.03.1983 bis 2... mehr lesen...
Begründung: Auf der zu versteigernden Liegenschaft ist in COZ 1 zugunsten des Revisionsrekurswerbers (im folgenden Rekurswerber genannt) die Reallast der monatlichen Leibrente von 12.153,60 S nach Inhalt des Leibrentenvertrages vom 10.4.1976 einverleibt. In COZ 7 ist zugunsten der betreibenden Partei das Pfandrecht für die Kaufpreisrestforderung von 813.389,60 S sA einverleibt. Der betreibenden Partei wurde zur Hereinbringung eines Teilbetrages dieser Forderung in der Höhe von 1... mehr lesen...
Norm: ZustG §16 ZustG § 16 heute ZustG § 16 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 16 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007
Rechtssatz: Eine mit dem Empfänger gemeinsam wohnende Lebensgefährti... mehr lesen...
Norm: ZustG §16 ZustG § 16 heute ZustG § 16 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 16 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007
Rechtssatz:
Ersatzzustellung ist nicht nur zulässig, wenn sich der... mehr lesen...
Der Beklagte wurde mit Versäumungsurteil vom 19. 3. 1984 zur Zahlung von 200 000 S sA an die klagende Partei schuldig erkannt, weil er die Klagebeantwortung nicht rechtzeitig überreichte. Das Versäumungsurteil wurde am 26. 3. 1984 der Ehegattin des Beklagten als Ersatzempfängerin zugestellt, weil der Beklagte nicht zu Hause war. Erst am nächsten Morgen übergab jene dem Beklagten die Sendung. Der vom Beklagten gegen das Versäumungsurteil gemäß §§ 397 a, 398 Abs. 1 ZPO am 10. 4. 1984... mehr lesen...