RS OGH 1987/10/7 3Ob110/86

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.10.1987
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Norm

ZustG §16

Rechtssatz

Ersatzzustellung ist nicht nur zulässig, wenn sich der Empfänger an der Abgabestelle nicht aufhält, sondern auch dann, wenn ihm die Sendung aus anderen (hier: krankheitsbedingten) Gründen nicht zugestellt werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0083874

Dokumentnummer

JJR_19871007_OGH0002_0030OB00110_8600000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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