Entscheidungen zu § 8 Abs. 1 AVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1996/1/24 93/12/0281

Der Beschwerdeführer steht als Professor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist ein Bundesrealgymnasium. Mit Schreiben vom 31. Oktober 1991 beantragte der Beschwerdeführer, ihm für die Zeit vom 7. Jänner bis 6. April 1992 (drei Monate) wegen eines beabsichtigten Studienaufenthaltes in Australien einen Karenzurlaub nach § 75 BDG 1979 zu gewähren. In Abänderung bzw. Ergänzung dieses Ersuchens beantragte der Beschwerdeführer mit Schreiben vo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.01.1996

RS Vwgh 1996/1/24 93/12/0281

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §13 Abs1;AVG §16 Abs1;AVG §37;AVG §39 Abs2;AVG §45 Abs2;AVG §8 Abs1;BDG 1979 §75;
Rechtssatz: Selbst ein Aktenvermerk iSd § 16 AVG macht nicht von vornherein Zeugenaussagen entbehrlich (hier: Erst auf Grund einer möglichst genauen Rekonstruktion des Telefonats nach Einvernahme des Organwalters könnte verläßlich beurteilt werden, ob eine au... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.01.1996

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