Entscheidungen zu § 78 Abs. 4 AVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Beschluss 2017/11/29 Ra 2017/04/0079

1 1. Mit Bescheid der revisionswerbenden Partei (belangte Behörde) vom 8. Juni 2016 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß § 26 Abs. 2 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) die Nachsicht vom Ausschluss von der Ausübung zweier näher bezeichneter Gewerbe verweigert. 2 Begründend wurde dargelegt, die mitbeteiligte Partei sei gemäß § 13 Abs. 3 GewO 1994 von der Gewerbeausübung ausgeschlossen, weil ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mit näher bezeichnetem... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.11.2017

RS Vwgh 1988/2/16 87/04/0206

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §78 Abs4;
Rechtssatz: Als "Einhebung" im Sinne des § 78 Abs 4 AVG 1950 ist nur die bloße Entgegennahme der ohne weiteren entrichteten, allenfalls die zwangsweise Hereinbringung der Bundesverwaltungsabgabe zu verstehen, nicht aber deren "Vorschreibung". European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1987040206.X03 ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.02.1988

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