Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.08.2025, GZ. W155 2305407/9Z, wurde XXXX zur nichtamtlichen Sachverständigen für den Fachbereich XXXX zu dem im
Spruch: genannten Vorhaben bestellt. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.08.2025, GZ. W155 2305407/9Z, wurde römisch 40 zur nichtamtlichen Sachverständigen für den Fachbereich römisch 40 zu dem im
Spruch: genannten Vorhaben bestellt. Mit ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Folgender Sachverhalt ergibt sich zweifelsfrei aus der Aktenlage: Der Beschwerdeführer beantragte die Neubemessung des Ruhebezugs für die Jahre 2019-2020 (vor dem Bundesverwaltungsgericht war im 2. Rechtsgang nur noch das Jahr 2020 verfahrensgegenständlich). Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.07.2023, GZ. W228 2223009-1/14Z (richtigerweise W228 2246332-1/14Z), wurde ... mehr lesen...