Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Folgender Sachverhalt ergibt sich zweifelsfrei aus der Aktenlage: Der Beschwerdeführer beantragte die Neubemessung des Ruhebezugs für die Jahre 2019-2020 (vor dem Bundesverwaltungsgericht war im 2. Rechtsgang nur noch das Jahr 2020 verfahrensgegenständlich). Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.07.2023, GZ. W228 2223009-1/14Z (richtigerweise W228 2246332-1/14Z), wurde ... mehr lesen...
Begründung: I. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: römisch eins. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: 1. Mit der oben genannten als Bescheid bezeichneten Erledigung wurde der Antrag des XXXX (in Folge als Beschwerdeführer bezeichnet) vom 28.03.2023 an die Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde gemäß § 20d Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. 218/1975 idgF, auf Zulassung als Fachkraft in einem Mangelberuf gemäß § 12a AuslBG abgewiesen. 1. Mit d... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer erhob mit Schriftsatz vom 14.07.2023 durch seine Rechtsberaterin als gewillkürte Vertreterin Beschwerde gegen den Bescheid vom 07.07.2023, mit dem die Schubhaft über ihn verhängt wurde, sowie gegen die Anhaltung in Schubhaft seit 07.07.2023 und beantragte, das Bundesverwaltungsgericht möge eine mündliche Verhandlung unter Einvernahme des Beschwerdeführers sowie seiner Lebensgefährtin XXXX , durchf... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer erhob mit Schriftsatz vom 30.06.2023 durch seine Rechtsberaterin, der er am 27.06.2023 Vollmacht erteilt hatte, Beschwerde gegen den Mandatsbescheid vom 14.06.2023 und die bisherige Anhaltung in Schubhaft und beantragte, das Bundesverwaltungsgericht möge eine mündliche Verhandlung unter Einvernahme des Beschwerdeführers und seiner Eltern als Zeugen zur Klärung des maßgeblichen Sachverhaltes durchfü... mehr lesen...