Begründung: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Folgender Sachverhalt ergibt sich zweifelsfrei aus der Aktenlage: Der Beschwerdeführer beantragte die Neubemessung des Ruhebezugs für die Jahre 2019-2020 (vor dem Bundesverwaltungsgericht war im 2. Rechtsgang nur noch das Jahr 2020 verfahrensgegenständlich). Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 24.07.2023, GZ. W228 2223009-1/14Z (richtigerweise W228 2246332-1/14Z), wurde ... mehr lesen...
Begründung: I. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: römisch eins. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: 1. Mit der oben genannten als Bescheid bezeichneten Erledigung wurde der Antrag des XXXX (in Folge als Beschwerdeführer bezeichnet) vom 28.03.2023 an die Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde gemäß § 20d Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. 218/1975 idgF, auf Zulassung als Fachkraft in einem Mangelberuf gemäß § 12a AuslBG abgewiesen. 1. Mit d... mehr lesen...