Der Landeshauptmann von Tirol enteignete mit Bescheid vom 4. Jänner 1989 in der Fassung des Berichtigungsbescheides vom 20. Februar 1989 auf Grund eines Antrages der mitbeteiligten Partei Grundstücke bzw. Grundstücksteile mehrerer Eigentümer für den Ausbau des Knotens X der B 171 Tiroler Straße unter gleichzeitiger Festsetzung von Entschädigungen. Die Enteignung hinsichtlich benötigter Grundstücksteile der Beschwerdeführerin wurde einer späteren Entscheidung vorbehalten. Nach Klärung ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §74 Abs1;AVG §74 Abs2;
Rechtssatz: Im Geltungsbereich des AVG gilt hinsichtlich der Kosten des Verwaltungsverfahrens der Grundsatz der Selbsttragung. Ein Kostenersatz zwischen den Beteiligten findet nur dort statt, wo er in der Verwaltungsvorschrift geregelt ist. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1990060188.X01 ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Graz vom 17. April 1991 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 75 Abs. 2 KFG 1967 aufgefordert, "den zur Erstattung des amtsärztlichen Gutachtens über seine weitere geistige und körperliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen erforderlichen Harnbefund bis längstens 17.5.1991 zu erbringen und hieramts vorzulegen". Der Beschwerdeführer wurde auf die im Weigerungsfall zu erwartende Konsequenz der Entziehung seiner Lenkerberechtigung hingewiesen. Die... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §74 Abs1;KFG 1967 §75 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/07/03 90/11/0063 2 Stammrechtssatz Das KFG sieht bezüglich der vom Antragsteller beizubringenden Befunde und Gutachten keine vom allgemeinen Grundsatz des § 74 Abs 1 AVG abweichende Regelung vor. Der Antragsteller hat solche Unterlagen auf eigene Kosten beizubringen (Hinweis E, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B gemäß § 64 Abs. 2 KFG 1967 abgewiesen. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend und beantragt die kostenpflichtige Aufhebung des angef... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §74 Abs1;KFG 1967 §67 Abs2;
Rechtssatz: Das KFG sieht bezüglich der vom Antragsteller beizubringenden Befunde und Gutachten keine vom allgemeinen Grundsatz des § 74 Abs 1 AVG abweichende Regelung vor. Der Antragsteller hat solche Unterlagen auf eigene Kosten beizubringen (Hinweis E, VfGH 16.3.1987, VfSlg 11301). European Case ... mehr lesen...
Auf die Sachverhaltsdarstellung und die rechtlichen Erwägungen im hg. Erkenntnis vom 28. Oktober 1988, Zl. 88/18/0328, wird hingewiesen. Das den angefochtenen Berufungsbescheid aufhebende Erkenntnis langte am 30. November 1988 bei der belangten Behörde, der Niederösterreichischen Landesregierung, ein. Am 26. Jänner 1990 brachten die Beschwerdeführer eine Säumnisbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein, weil die belangte Behörde immer noch nicht über ihre Berufung entschieden habe. D... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §40 Abs1;AVG §74 Abs1;VwGG §27;VwGG §36 Abs9;VwGG §39;VwGG §42 Abs5;VwGG §55 Abs1;VwGG §62 Abs2;
Rechtssatz: Ist eine Säumnisbeschwerde zulässig, so kann der Verwaltungsgerichtshof gemäß § 36 Abs 9 VwGG das zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes erforderliche Ermittlungsverfahren durch die von ihm selbst zu bestimmende Gerichtsbehörde ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: AVG §74 Abs1;IESG §1 Abs2 Z4 litd;IESG §1 Abs2 Z4 litf;IESG §1 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Die aus der Umrechnung von im Verfahren nach dem IESG geltend gemachten Bruttobeträge in Nettobeträge erwachsenen Kosten des Antragstellers entstehen nicht in Verfolgung von Ansprüchen gegen den (ehemaligen) Arbeitgeber, sondern im Verwaltun... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: AVG §74 Abs1; KFG 1967 §67 Abs2; KFG 1967 §75 Abs2; AVG § 74 heute AVG § 74 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 AVG § 74 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2007 ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte ist auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 1. Oktober 1980, Zl. 1664/79, zu verweisen. Mit dieser Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof den damals angefochtenen Bescheid der Salzburger Landesregierung vom 30. April 1979, betreffend den Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung einer Entschädigung nach § 20 des Salzburger Raumordnungsgesetzes, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben. Der Verwaltungsgerichtshof hat damals ausgesprochen,... mehr lesen...
Index: Baurecht - SlbgL80005 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §45 Abs2 implizit AVG §74 Abs1ROG Slbg 1977 §20 Abs3 AVG § 45 heute AVG § 45 gültig ab 01.02.1991 AVG § 74 heute ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §74 Abs1 impl; BDG 1979 §104 impl; BDG 1979 §117 impl; AVG § 74 heute AVG § 74 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 AVG § 74 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2007 ... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Amstetten vom 17. September 1884 wurde mehreren am Oberen Ybbser Mühlbach unterhalb H ansässigen Werksbesitzern die wasserrechtliche Bewilligung zum Zwecke der Entnahme des für sämtliche am vorbezeichneten Mühlbach unterhalb H gelegenen Werke erforderlichen Betriebswassers aus dem Ybbsflusse erteilt, wobei ein Wehr, und an dasselbe anschließend, ein über die Gp. 580, 584, 583 und 585 der Katastralgemeinde H zu führender, unterhalb der sogenannt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §74 Abs1; WRG 1959 §123 Abs2; AVG § 74 heute AVG § 74 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 AVG § 74 gültig von 01.02.1991 bis 31.12.2007 ... mehr lesen...
Index: L92050 Altenheime Pflegeheime SozialhilfeL92090 Sonstiges Sozialrechtyy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §74 Abs1;Reichsgrundsätze öffentliche Fürsorge 1938 §5; AVG § 74 heute AVG § 74 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ... mehr lesen...