Entscheidungen zu § 73 Abs. 1 AVG

Unabhängige Verwaltungssenate

9 Dokumente

Entscheidungen 1-9 von 9

TE UVS Wien 2011/09/19 FRG/56/7861/2011

I. Mit Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien, Fremdenpolizeiliches Büro vom 3.8.2005 zur Zahl III-1197069/FrB/05, wurde über den Antragsteller ein unbefristet geltendes Aufenthaltsverbot verhängt und einer Berufung die aufschiebende Wirkung aberkannt. Dieses Aufenthaltsverbot wurde mit Berufungsbescheid der Sicherheitsdirektion Wien vom 16.9.2005 zur Zahl SD 1553/05 insofern bestätigt, als die Dauer mit 10 Jahren begrenzt wurde. Das Aufenthaltsverbot erwuchs in Rechtskraft. II. Aus dem ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 19.09.2011

RS UVS Oberösterreich 2006/12/12 VwSen-600054/7/Br/Ps

Rechtssatz: Devolutionsantrag berechtigt, da auf Grund der Gutachtenlage keine bestimmte Tatsache nach § 7 FSG. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 12.12.2006

TE UVS Steiermark 1998/04/10 503.1-1/98

Mit Eingabe vom 24.11.1997 hat Frau Lydia Sch im Sinne des § 73 Abs 2 AVG einen Antrag auf Übergang der Zuständigkeit zur Entscheidungspflicht nach dem Umweltinformationsgesetz gestellt, da die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg ihren Anträgen vom 5.5.1997 und 14.5.1997 nicht innerhalb von sechs Monaten entsprochen habe. Über Ersuchen der erkennenden Behörde hat die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg am 3.12.1997 einen Bericht über den Aktenvorgang einschließlich aller, für die B... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 10.04.1998

RS UVS Steiermark 1998/04/10 503.1-1/98

Rechtssatz: Die Gemeinde trifft keine Entscheidungspflicht im Sinne des § 8 Umweltinformationsgesetz (UIG), wenn sie lediglich als Konsenswerberin (Konsensinhaberin) für die kommunale Abwasseranlage auftritt. Damit fehlt es nämlich sowohl an einer bundesgesetzlichen Übertragung von Aufgaben im Umweltschutzbereich an sie als Verwaltungsbehörde (§ 3 Abs 1 Z 1 UIG), als auch an einer Organstellung nach § 3 Abs 1 Z 2 leg. cit. Daher waren der an die Gemeinde gerichtete Antrag auf bescheidmäßig... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 10.04.1998

RS UVS Oberösterreich 1998/02/27 VwSen-550001/12/Ga/Ha

Rechtssatz: Oö. Vergabegesetz ? Zurückweisung eines verfrühten Devolutionsantrages; Grundsatz der wirksamen Nachprüfung (Rechtsmittelrichtlinie ? EG); unmittelbare Verbindlichkeit von Zielvorgaben in EG-Richtlinien; Vorgaben/Tatbestandsmerkmale des Nachprüfungsverfahrens gelten grundsätzlich auch für Entscheidungen und Abläufe in Vergabefällen, in denen die Nichtdurchführung eines gesetzlichen Verfahrens und die Rechtswidrigkeit der diesbezüglichen Entscheidung des Auftraggebers durch das ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 27.02.1998

RS UVS Kärnten 1997/12/22 KUVS-K1-1528/4/97

Rechtssatz: Das Führerscheinentziehungsverfahren kann bis zur Entscheidung einer Vorfrage durch die zu ihrer Beurteilung als Hauptfrage zuständigen Behörde ausgesetzt werden. Hiezu bedarf es keines Aussetzungsbescheides nach § 38 AVG. Die Kraftfahrbehörde kann ohne Erlassung eines solchen den Ausgang des über die Vorfrage anhängigen Verfahrens abwarten. Eine Prüfung, ob diese Voraussetzungen vorliegen und demnach die Behörde kein Verschulden an der behaupteten Säumigkeit trifft, kann durch... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.12.1997

RS UVS Kärnten 1997/12/22 KUVS-K1-1528/4/97

Rechtssatz: Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kann ein Entziehungsverfahren bis zur Entscheidung einer Vorfrage durch die zu ihrer Beurteilung als Hauptfrage zuständigen Behörde ausgesetzt werden. Hiezu bedarf es keines Aussetzungsbescheides nach § 38 AVG. Die Kraftfahrbehörde kann ohne Erlassung eines solchen den Ausgang des über die Vorfrage anhängigen Verfahrens abwarten. Eine Prüfung, ob diese Voraussetzungen vorliegen und demnach die Behörde kein Verschulden an der... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 22.12.1997

RS UVS Kärnten 1997/02/04 KUVS-K2-1144/9/96

Rechtssatz: Wird der Wildschadensbescheid der Wildschadensschlichtungsstelle nicht innerhalb der Frist des § 73 Abs 1 AVG zugestellt, so geht gemäß § 73 Abs 2 AVG auf schriftlichen Antrag die Zuständigkeit zur Entscheidung auf die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde, wenn aber gegen die ausständige Entscheidung die Berufung an den Unabhängigen Verwaltungssenat vorgesehen ist (dies trifft gegenständlich zu - siehe § 78 Abs 6 und 96b K-JG) auf diesen über. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 04.02.1997

RS UVS Kärnten 1996/01/25 KUVS-K2-1068/10/95

Rechtssatz: Entscheidet die Schlichtungsstelle für Wildschadensangelegenheiten einer Gemeinde nach Antragstellung nicht innerhalb von sechs Monaten geht die Entscheidungskompetenz nach einem Devolutionsantrag auf den Unabhängigen Verwaltungssenat über. Kommt im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat hervor, daß der Devolutionswerber und der Vertreter des jagdausübungsberechtigten Jagdvereines einvernehmlich auf eine Schadenserhebung und -bewertung verzichtet und unter einem eine s... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 25.01.1996

Entscheidungen 1-9 von 9

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten