Entscheidungen zu § 72 Abs. 1 AVG

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE UVS Wien 1999/02/15 07/36/442/95

Begründung: zu I. und II. Auf Grund einer Anzeige des Gendarmeriepostens G vom 1.12.1994 wurde der Berufungswerber (Bw) vom Magistrat der Stadt Wien als Strafbehörde erster Instanz am 4.1.1995 zur Rechtfertigung aufgefordert, weil er als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der A-GmbH zu verantworten habe, daß diese Gesellschaft als Arbeitgeber mit dem Standort in Wien, H-Straße, am 16.11.1994 auf ihrer Baustelle eines Mehrparteienwohnh... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 15.02.1999

RS UVS Wien 1994/10/17 03/21/2748/94

Rechtssatz: Über die Frage der Verspätung eines Rechtsmittels ist - abgesehen von den Fällen in denen dem Wiedereinsetzungsantrag gem §71 Abs6 AVG aufschiebende Wirkung zuerkannt wurde - unabhängig von einem anhängigen Wiedereinsetzungsverfahren sogleich auf Grund der Aktenlage zu entscheiden. Wird die Wiedereinsetzung später bewilligt, so tritt der Zurückweisungsbescheid nach §72 Abs1 AVG außer Kraft. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 17.10.1994

TE UVS Wien 1994/10/17 03/21/2748/94

Begründung: Mit Bescheid vom 27.5.1994, Zl Pst 2509/J/93, wies die Bundespolizeidirektion Wien, Bezirkspolizeikommissariat Josefstadt, den Einspruch des nunmehrigen Berufungswerbers vom 13.4.1994 gegen die Strafverfügung vom 28.2.1994, Aktenzeichen wie oben, gemäß §68 Abs1 AVG wegen entschiedener Sache zurück. Begründet wurde dieser Bescheid damit, daß die Strafverfügung beim zuständigen Postamt hinterlegt und am 11.3.1994 erstmals zur Abholung bereitgehalten worden sei. Sie gelte daher mi... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 17.10.1994

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