Begründung: I. Die vorliegende Beschwerde richtete sich gegen das Erkenntnis römisch eins. Die vorliegende Beschwerde richtete sich gegen das Erkenntnis des Asylgerichtshofes vom 4. März 2009, Zlen. S4 404.608-1/2009/2E und S4 404.609-1/2009/2E, mit der die Beschwerde der Rechtsberaterin der Beschwerdeführerin im Namen beider Beschwerdeführer wegen Verspätung zurückgewiesen wurde, da die Rechtsberaterin nicht vertretungsbefugt gewesen wäre und die Beschwerde des Beschw... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: AsylGHG §23 AVG §72 Abs1 VfGG §86 VfGG §88 VfGG §88a AsylGHG § 23 gültig von 01.07.2008 bis 31.12.2013 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 10/2013 AsylGHG § 23 gültig von 01.07.2008 bis 30.06.2008 ... mehr lesen...