Der auch zur Zeit noch nicht eigenberechtigte Beschwerdeführer besuchte im Schuljahr 1979/80 die 8. Klasse einer allgemeinbildenden höheren Schule. Mit Schreiben vom 22. März 1980 wurde der Erziehungsberechtigte des Beschwerdeführers gemäß § 19 Abs. 4 Schulunterrichtsgesetz, BGBl. Nr. 139/1974, in der Fassung BGBl. Nr. 231/1977 (in der Folge: SchUG), darauf hingewiesen, daß der Beschwerdeführer im Jahreszeugnis des erwähnten Schuljahres auf Grund seiner bisherigen Leistungen unter and... mehr lesen...
Index: Unterricht40/01 Verwaltungsverfahren70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §53 Abs1AVG §7 Abs1SchUG 1974 §71 Abs4 idF 1977/231 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1272/78 E 11. Februar 1980 RS 4 Stammrechtssatz Ausführungen über die Befangenheit bzw. Voreingenommenheit des Lehrpersonales gegenüber Schüler und dessen gesetzlichen Vertreter und deren Berücksichtigung in im angeführten Bescheid des BMfU. ... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer, damals Schüler der Klasse 7 B des Bundesrealgymnasiums Wien, wurden mit Bescheid des Schulleiters vom 18. Juni 1977 die Feststellungsprüfungen aus Englisch, Latein, Mathematik und Darstellender Geometrie bis Anfang des Schuljahres 1977/78 antragsgemäß nach § 20 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG) gestundet; unter einem wurde ausgesprochen, daß der Beschwerdeführer diese Feststellungsprüfungen als Nachtragsprüfungen am 5., 6., 7. und 8. September 1977 jewe... mehr lesen...
Index: Unterricht40/01 Verwaltungsverfahren70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §53 Abs1AVG §7 Abs1SchUG 1974 §71 Abs4 idF 1977/231
Rechtssatz: Ausführungen über die Befangenheit bzw. Voreingenommenheit des Lehrpersonales gegenüber Schüler und dessen gesetzlichen Vertreter und deren Berücksichtigung in im angeführten Bescheid des BMfU. Schlagworte Zeugnis, Nachzipf, Nachtragsprüfung ... mehr lesen...
Index: KOVG40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §53 Abs1AVG §7 Abs1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0996/68 E 19. Dezember 1968 RS 3 Stammrechtssatz Gegenüber einem vom BM für soz. Verw. gemäß § 90 Abs 1 KOVG bestellten Sachverständigen (Amtssachverständiger) steht der Partei wegen dessen vermeintlicher Befangenheit kein Ablehnungsrecht zu (Hinweis E 15.3.1930, 16047 A/1930 und 22.1.1952 VwSlg 2422 A/1952 und B 2... mehr lesen...
Index: KOVG10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1BAO §76 implizitVwGG §42 Abs2 litc Z3 implizitVwGG §42 Abs2 Z3 litc implizit
Rechtssatz: Die Mitwirkung eines befangenen Organes bildet weder einen Nichtigkeitsgrund noch hat die Partei einen Ablehnungsgrund. Wohl aber kann die Partei einen Verfahrensmangel vor dem VwGH mit Erfolg gelten... mehr lesen...
Der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens war als Eigentümer des Hauses in Wien, G-gasse 26, mit dem - rechtskräftigen - Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 36, vom 7. September 1965 gemäß § 129 Abs. 2 und 4 der Bauordnung für Wien der Auftrag erteilt worden, den „schadhaften Verputz der Feuermauer gegen die Liegenschaft, G-gasse 24, sowie den der Lichthofmauern instandsetzen zu lassen“. Im November 1967 legte die mitbeteiligte Partei d... mehr lesen...
Index: Baurecht - Wien40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §7 Abs1
Rechtssatz: Der Partei ist ein Recht auf Ablehnung eines Verwaltungsorgans (hier eines Amtssachverständigen) nicht eingeräumt (Hinweis E 22.1.1952, VwSlg 2422 A/1952). Schlagworte Ablehnung wegen Befangenheit Rechtsanspruch European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1971:1970001301.X05 ... mehr lesen...