Nach einem Führerscheinentzug wurde dem Berufungswerber am 06.09.1993 von der Bezirkshauptmannschaft Judenburg eine Lenkberechtigung für die Klassen B und C erteilt. In weiterer Folge übersiedelte der Berufungswerber nach Deutschland. Am 22.10.1996 wurde die österreichische Lenkberechtigung in Deutschland umgeschrieben und erhielt der Berufungswerber eine (deutsche) Fahrerlaubnis für die Klassen BE, CE. Im Jahre 2004 wurde der Berufungswerber verwarnt, weil er 10 Punkte beim Kraftf... mehr lesen...
Index: Verwaltungsverfahren
Norm: FSG §15 Abs3 AVG §69 Abs1 Z1 AVG §69 Abs3 FSG § 15 heute FSG § 15 gültig ab 01.09.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 18/2026 FSG § 15 gültig von 24.04.2026 bis 31.08.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2026 ... mehr lesen...
Sachverhalt: Mit Straferkenntnis der Bundespolizeidirektion Wien vom 28.11.1997, Zl S 180.564/F/97, waren über den Berufungswerber wegen einer im Spruch: dieses Straferkenntnisses näher umschriebenen Übertretung des § 64 Abs 1 KFG (Tatzeit:19.9.1997) eine Geldstrafe von ATS 30.000,-- sowie eine Primärarreststrafe von sechs Wochen verhängt worden. Dieses Straferkenntnis ist laut unbestritten gebliebener Rechtskraftbestätigung am 14.4.1999 in Rechtskraft erwachsen. Am 18.12.2001 hat der Beruf... mehr lesen...
Rechtssatz: Keine Vorschreibung eines Beitrages zu den Kosten des Berufungsverfahrens bei Bestätigung eines erstinstanzlichen Bescheides, mit dem der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 69 Abs 2 AVG als verspätet zurückgewiesen wurde. mehr lesen...