Mit Bescheid vom 30. Juni 1994 hatte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer, einem türkischen Staatsangehörigen, die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft für den Fall zugesichert, daß er binnen zwei Jahren den Nachweis über sein Ausscheiden aus dem türkischen Staatsverband erbringe. Mit Bescheid vom 22. August 1996 hat die belangte Behörde 1. das mit dem oben genannten Bescheid vom 30. Juni 1994 abgeschlossene Verfahren gemäß § 69 Abs. 1 Z. 1 AVG von Amts wegen wieder... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 30. Juni 1994 hatte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer, einem türkischen Staatsangehörigen, die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft für den Fall zugesichert, daß er binnen zwei Jahren den Nachweis über sein Ausscheiden aus dem türkischen Staatsverband erbringe. Mit Bescheid vom 22. August 1996 hat die belangte Behörde 1. das mit dem oben genannten Bescheid vom 30. Juni 1994 abgeschlossene Verfahren gemäß § 69 Abs. 1 Z. 1 AVG von Amts wegen wieder... mehr lesen...
Index: 10/10 Datenschutz19/05 Menschenrechte25/04 Sonstiges Strafprozessrecht40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: AVG §69 Abs1 Z1;DSG 1978 §1 Abs1;DSG 1978 §1 Abs2;MRK Art8 Abs2;StbG 1985 §10 Abs1 Z6;TilgG 1972 §1;TilgG 1972 §6;
Rechtssatz: Der Verurteilte ist gem § 6 Abs 5 TilgG 1972 nicht verpflichtet, Verurteilungen, welche von der Beschränkung der Auskunft umfaßt sind, außerhalb der in § 6 ... mehr lesen...
Index: 10/10 Datenschutz19/05 Menschenrechte25/04 Sonstiges Strafprozessrecht40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: AVG §69 Abs1 Z1;DSG 1978 §1 Abs1;DSG 1978 §1 Abs2;MRK Art8 Abs2;StbG 1985 §10 Abs1 Z6;TilgG 1972 §1;TilgG 1972 §6;
Rechtssatz: Der Verurteilte ist gem § 6 Abs 5 TilgG 1972 nicht verpflichtet, Verurteilungen, welche von der Beschränkung der Auskunft umfaßt sind, außerhalb der in § 6 ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. März 1995 gewährte die beschwerdeführende Pensionsversicherungsanstalt der mitbeteiligten Partei eine Alterspension ab 1. Jänner 1995 in der monatlichen Höhe von S 3.443,80. Am 10. Oktober 1996 schloß die beschwerdeführende Pensionsversicherungsanstalt mit der mitbeteiligten Partei vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien einen Vergleich, worin sich die Beschwerdeführerin verpflichtete, der Mitbeteiligten eine vorzeitige Alterspension "in der gesetzlichen Höhe" für ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. März 1995 gewährte die beschwerdeführende Pensionsversicherungsanstalt der mitbeteiligten Partei eine Alterspension ab 1. Jänner 1995 in der monatlichen Höhe von S 3.443,80. Am 10. Oktober 1996 schloß die beschwerdeführende Pensionsversicherungsanstalt mit der mitbeteiligten Partei vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien einen Vergleich, worin sich die Beschwerdeführerin verpflichtete, der Mitbeteiligten eine vorzeitige Alterspension "in der gesetzlichen Höhe" für ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 6. März 1995 gewährte die beschwerdeführende Pensionsversicherungsanstalt der mitbeteiligten Partei eine Alterspension ab 1. Jänner 1995 in der monatlichen Höhe von S 3.443,80. Am 10. Oktober 1996 schloß die beschwerdeführende Pensionsversicherungsanstalt mit der mitbeteiligten Partei vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien einen Vergleich, worin sich die Beschwerdeführerin verpflichtete, der Mitbeteiligten eine vorzeitige Alterspension "in der gesetzlichen Höhe" für ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Ein gerichtlicher Vergleich ist kein Wiederaufnahmsgrund iSd § 69 Abs 1 Z 3 AVG (Hinweis E 27.3.1987, 86/11/0032). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997080429.X05 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §253 Abs1;ASVG §253 Abs3;ASVG §253d;AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs1 Z3;AVG §69 Abs3;
Rechtssatz: Das Nichtbestehen eines Anspruches auf vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit iSd § 253d ASVG ist lediglich ein negatives Tatbestandsmerkmal (und nicht etwa eine Vorfrage) für die Zulässigkeit eines Antrages auf Al... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §253 Abs1;ASVG §253 Abs3;AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs3;
Rechtssatz: Der Gesundheitszustand eines ASt auf Alterspension ist für die Entscheidung darüber (hier: geminderte Erwerbstätigkeit mit einem potentiell früheren Stichtag) keine rechtlich beachtliche Tatsache und kann daher nicht als Wiederaufnahmegrund iSd § 69 Abs 1 Z 2 AV... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Ein gerichtlicher Vergleich ist kein Wiederaufnahmsgrund iSd § 69 Abs 1 Z 3 AVG (Hinweis E 27.3.1987, 86/11/0032). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997080429.X05 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §253 Abs1;ASVG §253 Abs3;ASVG §253d;AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs1 Z3;AVG §69 Abs3;
Rechtssatz: Das Nichtbestehen eines Anspruches auf vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit iSd § 253d ASVG ist lediglich ein negatives Tatbestandsmerkmal (und nicht etwa eine Vorfrage) für die Zulässigkeit eines Antrages auf Al... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §253 Abs1;ASVG §253 Abs3;ASVG §253d;AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs1 Z3;AVG §69 Abs3;
Rechtssatz: Das Nichtbestehen eines Anspruches auf vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit iSd § 253d ASVG ist lediglich ein negatives Tatbestandsmerkmal (und nicht etwa eine Vorfrage) für die Zulässigkeit eines Antrages auf Al... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §253 Abs1;ASVG §253 Abs3;AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs3;
Rechtssatz: Der Gesundheitszustand eines ASt auf Alterspension ist für die Entscheidung darüber (hier: geminderte Erwerbstätigkeit mit einem potentiell früheren Stichtag) keine rechtlich beachtliche Tatsache und kann daher nicht als Wiederaufnahmegrund iSd § 69 Abs 1 Z 2 AV... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 31. Juli 1996 wurde der beschwerdeführenden Partei gemäß § 138 Abs. 1 lit. a des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) aufgetragen, "1. hinsichtlich der Einleitung von schwebstoffbelasteten Waschwässern (= erste, obere Einleitung) bis spätestens 1.2.1997, 2. hinsichtlich der Einleitung von schwefelhältigem Heilwasser (= zweite, untere Einleitung) bis spätestens 1.8.1997, bauliche Maßnahmen zu setzen, durc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: AVG §69 Abs1;WRG 1959 §138 Abs1 lita;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997070108.X01 Im RIS seit 12.11.2001 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Er ist bei der Agrarbehörde G tätig. Mit Schreiben vom 16. Juli 1984 ersuchte der Beschwerdeführer, der damals als agrartechnischer Amtsrat der Verwendungsgruppe B angehörte, ihn von der Verantwortlichkeit eines Meßgruppenleiters aus gesundheitlichen Gründen zu entbinden. Er befinde sich seit über drei Jahren in ärztlicher Behandlung, um seiner sehr stark vorhandenen Konzentrations... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §56;AVG §69 Abs1;DVG 1984 §14;
Rechtssatz: Ein Feststellungsbegehren, mit dem die Absprache über die Unwirksamkeit eines Ernennungsbescheides (Überstellungsbescheides) mangels Handlungsfähigkeit des betroffenen Beamten beantragt wird, steht zu einem Antrag auf Wiederaufnahme dieses Ernennungsverfahrens nicht im Verhältnis der Subsidiarität. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer reiste am 11. August 1993 in das Bundesgebiet ein und beantragte am 12. August 1993 Asyl. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. April 1995 wurde der Asylantrag rechtskräftig abgewiesen. Die Beschwerde gegen diesen Bescheid ist zu hg. Zl. 95/20/0675 anhängig. Mit Schreiben vom 27. August 1996 brachte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 69 Abs. 1 Z. 2 AVG ein und begründete dies im wesen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer reiste am 17. Juni 1996 in das Bundesgebiet ein und beantragte am 21. Juni 1996 Asyl. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Dezember 1996 wurde der Asylantrag rechtskräftig abgewiesen. Die Beschwerde gegen diesen Bescheid ist zur hg. Zl. 97/20/0192 anhängig. Nach dem Vorbringen in der nunmehrigen Beschwerde gab der Beschwerdeführer am 10. April 1997 einen auf "zwischenzeitlich" hervorgekommene Beweisurkunden gestützten, an da... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer reiste am 11. August 1993 in das Bundesgebiet ein und beantragte am 12. August 1993 Asyl. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 16. April 1995 wurde der Asylantrag rechtskräftig abgewiesen. Die Beschwerde gegen diesen Bescheid ist zu hg. Zl. 95/20/0675 anhängig. Mit Schreiben vom 27. August 1996 brachte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 69 Abs. 1 Z. 2 AVG ein und begründete dies im wesen... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer reiste am 17. Juni 1996 in das Bundesgebiet ein und beantragte am 21. Juni 1996 Asyl. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Dezember 1996 wurde der Asylantrag rechtskräftig abgewiesen. Die Beschwerde gegen diesen Bescheid ist zur hg. Zl. 97/20/0192 anhängig. Nach dem Vorbringen in der nunmehrigen Beschwerde gab der Beschwerdeführer am 10. April 1997 einen auf "zwischenzeitlich" hervorgekommene Beweisurkunden gestützten, an da... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/30 90/17/0429 2
(hier: "zwischenzeitlich") Stammrechtssatz Die Behauptung, ein Antragsteller habe erst "nunmehr" vom Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt, stellt keine zureichende Angabe über die Rechtzeitigkeit der Antragstellung dar (Hinweis E 16.11.1984, 84/17/0148; E 8.11.1985, 85/18/0324). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs2;
Rechtssatz: Das Erfordernis, bereits im Wiederaufnahmeantrag sämtliche Angaben zu seiner Rechtzeitigkeit vollständig vorzunehmen, ist auch durch die Einführung der § 61 Abs 5 AVG nicht beseitigt worden. Insbesondere ist dadurch nicht die Unterscheidung von Formgebrechen iSd § 13 Abs 3 AVG einerseits und Inhaltsmängeln a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997200562.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/30 90/17/0429 2
(hier: "zwischenzeitlich") Stammrechtssatz Die Behauptung, ein Antragsteller habe erst "nunmehr" vom Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt, stellt keine zureichende Angabe über die Rechtzeitigkeit der Antragstellung dar (Hinweis E 16.11.1984, 84/17/0148; E 8.11.1985, 85/18/0324). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;AVG §61 Abs5;AVG §69 Abs1 Z2;AVG §69 Abs2;
Rechtssatz: Das Erfordernis, bereits im Wiederaufnahmeantrag sämtliche Angaben zu seiner Rechtzeitigkeit vollständig vorzunehmen, ist auch durch die Einführung der § 61 Abs 5 AVG nicht beseitigt worden. Insbesondere ist dadurch nicht die Unterscheidung von Formgebrechen iSd § 13 Abs 3 AVG einerseits und Inhaltsmängeln a... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §69 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1997200562.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 6. Oktober 1992 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß dem Beschwerdeführer bis einschließlich 20. März 1994 keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. September 1993, Zl. 92/11/0267, wurde die gegen diesen Bescheid vom Beschwerdeführer er... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 6. Oktober 1992 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 73 Abs. 1 KFG 1967 die Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppe B entzogen und gemäß § 73 Abs. 2 leg. cit. ausgesprochen, daß dem Beschwerdeführer bis einschließlich 20. März 1994 keine neue Lenkerberechtigung erteilt werden darf. Mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 28. September 1993, Zl. 92/11/0267, wurde die gegen diesen Bescheid vom Beschwerdeführer er... mehr lesen...