Entscheidungen zu § 68 Abs. 4 AVG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-4 von 4

RS UVS Vorarlberg 2008/11/10 301-025/08

Rechtssatz: Die Grundverkehrs-Ortskommission ist eine landesgesetzlich eingerichtete Sonderbehörde. Im Grundverkehrsgesetz sind keinerlei Anhaltspunkte enthalten, die für die Annahme sprechen, dass die Grundverkehrs-Landeskommission die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde der Grundverkehrs-Ortskommission sein könnte. Vielmehr ist auf Grund des in Artikel 20 Abs 1 B-VG verankerten Leitungs- und Weisungsrechts der obersten Organe des Landes sowie auf Grund des Artikel 41 Abs 1 der Land... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 10.11.2008

RS UVS Kärnten 1998/01/08 KUVS-K1-1463/4/97

Rechtssatz: Bei Tätigwerden einer Behörde als Aufsichtsbehörde handelt es sich um einen Verwaltungsakt, auf dessen Setzung niemand ein materieller oder prozeßualer Rechtsanspruch zukommt, der rechtlich vielmehr nur in der Sphäre des öffentlichen Interesses liegt. Die Ausübung des Aufsichtsrechtes kann zwar angeregt, nicht aber erzwungen werden (siehe VfGH 28.9.1949, Slg 1844 A u. a., VwGH 19.10.1950, Slg 1698 A u.a.). Das Aufsichtsrecht ist eine der Rechtssphäre der Parteien entrückte Befu... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 08.01.1998

TE UVS Niederösterreich 1992/05/25 Senat-BN-91-038/1

Mit dem Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 27. März 1991, Zl xx, wurde Herr xx gemäß §28 Abs1 AuslBG (richtig: §28 Abs1 Z1 lita AuslBG) mit einer Geldstrafe von S 15.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 14 Tage) bestraft. In diesem mittlerweile rechtskräftigen Straferkenntnis wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Firma xx in xx, xx, es zu verantworten habe, daß diese Gesellschaft entgegen den Bestimmungen der §§3 und 28 Abs... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Niederösterreich | 25.05.1992

RS UVS Niederösterreich 1992/05/25 Senat-BN-91-038/1

Rechtssatz: Die Anwendung des §68 Abs4 AVG durch den Unabhängigen Verwaltungssenat im Land NÖ ist nicht zulässig, weil dieser nicht sachlich in Betracht kommende Oberbehörde ist. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 25.05.1992

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